
Die Verwaltungsapp für Vereine, Gruppen, Mannschaften und Verbände.
Jetzt loslegenStand: 22.09.2026
Vereinsplaner GmbH
Gruberstraße 1, 4020 Linz
FN 510632 f
support@vereinsplaner.at
Stand 22. September 2026
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Vereinsplaner GmbH, nachfolgend als „Vereinsplaner“ bezeichnet, Gruberstraße 1, 4020 Linz, FN 510632 und den Kunden. Vereinsplaner bietet Freemium Software-as-a-Service (SaaS) unter dem Softwarenamen Vereinsplaner an Kunden an.
Der Kauf der kostenpflichtigen Inhalte erfolgt ausschließlich auf Basis dieser AGB. Klargestellt wird, dass kostenlose Inhalte und die allgemeine Nutzung der Plattform auf Basis der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen (https://vereinsplaner.com/de/s/termsofservice) abgeschlossen werden.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Weitere Anbieterkennzeichnungen sowie die Vertretungsberechtigten finden sich unter https://vereinsplaner.com/de/s/impressum.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ergänzende Regelungen für Unternehmen
Vereinsplaner kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde Vereinsplaner seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Die AGB von Vereinsplaner gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Vereinsplaner ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und Vereinsplaner dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Bestellvorgang erfolgt über den eigenen Account und den im Tool angelegten Verein. Dabei können über Abonnement unterschiedliche Pakete erworben werden. Um eine Bestellung durchzuführen, muss das Paket ausgewählt werden, die Zahlungsmethode und danach auf „Abo abschließen“ geklickt werden. Falls der Bestellprozess abgebrochen werden soll, kann das Browser-Fenster geschlossen werden.
Die Darstellungen der digitalen Produkte im Online-Shop und App stellen dabei kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Feldes „Jetzt zahlen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Produkte abgegeben. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail angenommen (Auftragsbestätigung), bzw. das Produkt digital bereitgestellt wurde.
Der Vertragstext wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger-E-Mail bereitgestellt.
Vereinsplaner informiert über die Funktionalität der digitalen Produkte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen. Soweit wesentlich und so weit Vereinsplaner Informationen über die Kompatibilität und die Interoperabilität der digitalen Produkte bekannt sind oder bekannt sein müssen, informiert Vereinsplaner hierüber.
Die technischen Anforderungen finden sich (https://vereinsplaner.com/de/funktionsliste) Eine weitergehende Speicherung der Vertragsbestimmungen erfolgt nicht.
Informationen zu Rechtsdokumenten (https://vereinsplaner.com/de/rechtsvorlagen-fuer-vereine): Die Rechtsdokumente werden von Vereinsplaners Partnerkanzlei Rechtsanwalt Mag. Michael Lanzinger zur Verfügung gestellt, dessen AGB für den Vertragsabschluss anwendbar sind.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Die kostenpflichtige Verwendung des Vereinsplaners hängt mit der Anzahl an Usern, Gruppen, der Größe des Onlinespeichers und Automatisierungsprozessen zusammen. Auch einzelne Funktionserweiterungen können gegebenenfalls nur über die bezahlte Version genutzt werden. Im Tool wird direkt angezeigt, was kostenpflichtig ist. Informationen dazu gibt es auf der Preisseite (https://vereinsplaner.com/de/preise).
Die Bereitstellung der digitalen Produkte erfolgt durch Freischalten des erworbenen Inhalts im Kundenportal oder in der App. Der Kunde kann sich mit seinen Login-Daten im Kundenportal der Website oder der App einloggen und den Inhalt für die vertraglich festgelegte Zeit konsumieren. Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Nutzungsdauer wird dem Kunden der Zugang zum Inhalt gesperrt bzw. eingeschränkt.
Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt., wenn nicht im Einzelnen abweichend angegeben. Aktuelle Preise finden sich unter (https://vereinsplaner.com/de/preise).
Der Kunde wird unter Zahlungsmethode beim Kaufprozess über die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten informiert. Darüber hinaus werden dem Kunden die Zahlungsarten im Bestellprozess angezeigt.
Zahlungen für Abos sind jährlich im Vorhinein fällig. Lieferkosten fallen nicht an. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, oder können Zahlungen vom angegebenen Zahlungsmittel nicht abgebucht werden, kann Vereinsplaner den Vertrag sofort kündigen und die Leistungen einstellen, bei Verbrauchern jedoch unter Setzung einer einmaligen Nachfrist von 7 Werktagen. Wird bei SEPA-Lastschrift die Abbuchung vom Käufer oder seiner Bank angefochten bzw. zurückgebucht kann Vereinsplaner dem Kunden die entstandenen Gebühren iHv EUR 15,00 verrechnen.
Allfällige, in Zusammenhang mit der Nutzung des Vereinsplaners entstehende Kosten des Datentransfers beim Netzbetreiber oder ähnliches, sind vom Nutzer selbst zu tragen.
Die vereinbarten Preise plus Nebenforderung sind nach dem durch die Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index wertgesichert. Den Ausgangswert bildet die bei Vertragsabschluss aktuell veröffentlichte Zahl. Eine Anpassung erfolgt jeweils per 1. Jänner des darauffolgenden Jahres mit Wirkung für die folgenden 12 Monate.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Betragen die Schwankungen mehr als 2%, wird die gesamte Änderung berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt einer Preisänderung geltende Indexzahl bildet die Bezugsgröße für eine nachfolgende Preisänderung.
Bei Abschluss eines Vertrags über einen einzelnen Kauf ist der Vertrag mit Zurverfügungstellung der gewählten Inhalte erfüllt. Schließt der Kunde ein Abo ab, wird dies für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Kunde und Vereinsplaner haben das Recht, das Abo bis 14 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr.
Vereinsplaner ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Bzgl. der allgemeinen Pflichten des Kunden zur Nutzung der Plattform wird auf die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen (https://vereinsplaner.com/de/s/termsofservice) verwiesen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die erforderliche Infrastruktur zur Nutzung der erworbenen digitalen Leistungen zu schaffen. Um die Leistungen der Software in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde, die jeweils neuesten (Browser-)Technologien verwenden oder deren Verwendung ermöglichen. Bei Verwendung älterer Technologien kann es sein, dass der Kunde die Leistungen (Services) nicht im vollen Umfang nutzen kann. Vereinsplaner trifft lediglich die Pflicht, den Kunden über die technischen Anforderungen zu informieren sowie über die Kompatibilität und Interoperabilität (sofern wesentlich und soweit Vereinsplaner bekannt ist bzw. bekannt sein muss) aufzuklären.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten stets aktuell zu halten und vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere Login-Daten und Passwörter). Gibt der Kunde die Zugangsdaten (Passwort, Benutzername) an Dritte weiter, so haftet er Vereinsplaner für sämtliche aufgrund dessen verursachte Schäden. Nutzen Kunden via VereinsPay die Möglichkeit, Mitgliedsbeiträge, Kursabbuchungen/zahlungen, Ticketverkäufe und sonstige Zahlungsflüsse über Stripe einzuholen oder zahlen zu lassen, müssen diese einen Stripe Connect Account erstellen und direkt mit diesen einen Vertrag abschließen. Durch Vereinsplaner wird lediglich die Implementierung des Stripe Widgets (für Onboarding und KYC-Prüfung) und die Verrechnung durchgeführt bzw. die Gebühren für den Service abgewickelt. Die Funktionalitäten und Verfügbarkeit von Stripe ist ausschließlich vom Vertragsverhältnis zwischen Stripe und dem Kunden abgedeckt. Der Kunde haftet gegenüber Vereinsplaner für die Zahlungen und hält diesen im Fall von ihm (oder ihm zugerechnete Nutzer/Vereinsmitglieder) verursachten Kosten und Spesen schad- und klaglos.
Vereinsplaner leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen (Services).
Ausfallszeiten können durch Wartungen, Software-Updates oder Umstände entstehen, die nicht im Einflussbereich von Vereinsplaner liegen (z. B. technische Probleme Dritter oder höhere Gewalt). Diese Umstände sind von Vereinsplaner nicht zu vertreten, und die Services können daher vorübergehend über das Internet nicht erreichbar sein.
Vereinsplaner behält sich vor, gerade im Hinblick auf eine adäquate IT-Sicherheit, nach eigenem Ermessen Updates durchzuführen. Der Kunde wird rechtzeitig über geplante Update-Arbeiten informiert.
Vereinsplaner ist berechtigt, den Service ganz oder teilweise stillzulegen, wenn:
Der Kunde wird über solche Maßnahmen unverzüglich informiert oder Vereinsplaner kündigt den Vertrag außerordentlich gem Punkt 6.
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das entsprechend dem gesetzlichen Muster informiert wird.
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift.
Die Widerrufsfrist beträgt bei Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen vierzehn (14) Tage ab Vertragsabschluss.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde,
Vereinsplaner
Gruberstraße 1, 4020 Linz, Österreich E-Mail:
Support(at)vereinsplaner.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail, online) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Widerruf kann auch online unter (https://support.vereinsplaner.at/hc/de/requests/new) vorgenommen werden. Bei Nutzung dieser digitalen Option erhält der Kunde umgehend eine Bestätigung des Eingangs Widerrufserklärung auf einem dauerhaften Datenträger (zB per E-Mail), die die wesentlichen Angaben der Erklärung enthält.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, zahlt Vereinsplaner dem Kunden alle Zahlungen, die Vereinsplaner vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Vereinsplaner eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Vereinsplaner dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen von Vereinsplaner keine Zahlungspflicht.
Hat der Kunde verlangt, dass die digitalen Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde Vereinsplaner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug (soweit anwendbar)
Über das Muster-Widerrufsformular informiert Vereinsplaner nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
• An Vereinsplaner, Gruberstraße 1, 4020 Linz, Österreich, Support(at)vereinsplaner.at:
• Hiermit widerrufe(n) ich/Vereinsplaner() den von mir/Vereinsplaner () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
• Bestellt am ()/erhalten am ()
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung
Der ausgefüllte Text kann per Post oder E-Mail übermittelt werden:
Vereinsplaner
Gruberstraße 1, 4020 Linz, Österreich
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen unter folgenden Voraussetzungen:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ergänzende Regelungen für Unternehmen
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte bereitgestellten digitale Produkt beträgt - außer im Fall von Schadensersatzansprüchen - zwölf Monate ab Erhalt der Bereitstellung des digitalen Produkts.
Gegenüber Verbrauchern haftet Vereinsplaner nach den gesetzlichen Vorschriften.
Regelungen für Unternehmen
Wenn nicht an anderer Stelle dieser AGB abweichend geregelt, haften die Parteien für den Ersatz von Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Sie haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.
Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
Für Datenverlust oder Schäden an Geräten, Hard- oder Software, die die Empfänger von Leistungen von Vereinsplaner nutzen, wird jedenfalls nur dann gehaftet, wenn ein solcher Schaden oder Verlust auch durch zumutbare und angemessene Datensicherungsmaßnahmen und Einsatz von Sicherungs- und Abwehrsoftware nicht vermeidbar gewesen wäre.
Soweit Online-Dienste von Vereinsplaner die Möglichkeit bieten, auf Web-Sites, Datenbankdienste uä Dritter, beispielsweise durch Links, zu gelangen, haftet Vereinsplaner in keiner Weise für Erreichbarkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder -dienste und auch nicht für deren Inhalt. Eine Haftung kommt, wenn anwendbar, nur im Rahmen des DSA unter den hier vereinbarten Beschränkungen in Betracht.
Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf das Verschulden der anderen Partei zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).
Die genannten Einschränkungen gelten auch gegenüber dem gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vereinsplaner, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Vereinsplaner befolgt die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für die Daten der Vereinsmitglieder, die im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft verarbeitet werden, ist der Verein datenschutzrechtlich Verantwortlicher und Vereinsplaner Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt die abgeschlossene Auftragsverarbeitervereinbarung, die einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Klargestellt wird, dass der Verein als Auftragsverarbeiter sicherstellen muss, dass die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gewährleistet wird; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung von kategorisierten Daten („sensible“ Daten iSd Art 9, 10 DSGVO).
Konkrete Informationen, wie die Daten der Kunden verarbeitet werden, finden sich bei der Registrierung und in der Datenschutzerklärung (https://vereinsplaner.com/de/s/privacypolicy).
Die Inhalte des Vereinsplaners sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist der Vereinsplaner, falls nicht im Einzelnen anders angegeben. Der Nutzer erhält eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Nutzungsbewilligung für die private, nicht-kommerzielle Nutzung des jeweiligen Produkts im in der jeweiligen Produktbeschreibung beschriebenen Umfang. Eine Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.
Gemäß Art 6 Abs 2 Rom I-VO führt diese Rechtswahl aber nicht dazu, dass dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird; diese sind weiterhin anwendbar.
Ergänzende Regelungen für Unternehmen
Ist der Kunde Unternehmer bzw in Deutschland Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Vereinsplaner in Gruberstraße 1, 4020 Linz.
1Vereinsplaner ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen nicht.