Rechtliche Besonderheiten im Sportverein

Der Betrieb eines Sportvereins erfordert einiges an rechtlichem Wissen. Denn Vereine sind juristische Personen und ihre Mitglieder, Funktionäre und Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit an verschiedene Gesetze und Vorschriften gebunden.

Anwältin und Vereinsvorstand eines Tennisvereins tauschen sich zum rechtlichen Themen im Sportverein aus
Das sind rechtliche Besonderheiten, die in Sportvereinen zu beachten sind

Vertragsrecht im Sportverein: Grundlegendes und Wichtiges

Im Sportverein kommt es regelmäßig zum Abschluss von Verträgen, um die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen und Institutionen zu regeln. Ob Spielerverträge, Trainerverträge, Sponsoringverträge oder Merchandisingverträge - die Gestaltung und der Inhalt dieser Verträge sollten sorgfältig durchdacht sein, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden

Arten von Verträgen im Sportverein

Spielerverträge
Diese Verträge regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein und seinen Spielern. Sie enthalten Regelungen zur Laufzeit des Vertrags, zum Gehalt, zu den Pflichten des Spielers (z. B. Trainingsbeteiligung) und zu den Rechten des Vereins (z.B. Disziplinarmaßnahmen).
Trainerverträge
Trainerverträge regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein und seinem Trainer. Sie enthalten Regelungen zur Laufzeit des Vertrags, zum Gehalt, zu den Aufgaben des Trainers (z. B. Trainingsgestaltung, Spielvorbereitung) und zu den Rechten des Vereins (z.B. Kündigungsrecht).
Sponsoringverträge
Sponsoringverträge regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Verein und einem Sponsor. Sie enthalten Regelungen zu den Leistungen des Sponsors (z.B. Geldzahlungen, Sachleistungen) und zu den Gegenleistungen des Vereins (z.B. Werbemöglichkeiten).
Merchandisingverträge
Merchandisingverträge regeln die Herstellung und den Verkauf von Vereinsartikeln. Sie enthalten Regelungen zu den Rechten an den Vereinslogos und -marken, zur Gestaltung der Produkte und zur Verteilung der Gewinne.

Zu beachten in diesem Zusammenhang

Schriftform
Für einige Verträge, wie z. B. Spielerverträge und Trainerverträge, ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Vertrag für beide Seiten verbindlich ist, wenn er schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben wurde.
AGB
Viele Vereine verwenden allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ihre Verträge. AGB enthalten standardisierte Vertragsbedingungen, die für alle Verträge des Vereins gelten.
Rechtsberatung
Bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen im Sportverein ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann sicherstellen, dass der Vertrag rechtssicher ist und die Interessen des Vereins bestmöglich wahrt.

Haftungsrecht und Strafrecht im Sportverein: Was ist zu beachten?

Vereine sind im Rahmen ihrer Aktivitäten mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte des Haftungs- und Strafrechts im Sportverein beleuchtet.

Haftung des Vereins bei Unfällen

  • Der Verein haftet grundsätzlich nicht für Unfälle, die sich bei Sportveranstaltungen oder Trainings ereignen.
  • Ausnahmen:
    • Organisationsverschulden: Der Verein haftet, wenn er seine Sorgfaltspflichten bei der Organisation der Veranstaltung oder des Trainings verletzt hat.
    • Auswahlverschulden: Der Verein haftet, wenn er bei der Auswahl von Trainern oder Betreuern nicht sorgfältig genug vorgegangen ist.
    • Aufklärungspflicht: Der Verein muss seine Mitglieder über die mit der Sportart verbundenen Risiken aufklären.
  • Es ist ratsam, dass Vereine eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden bei Unfällen abdeckt.

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Haftung des Vereins bei Sachschäden

Grundsatz: Der Verein haftet für Schäden an Eigentum Dritter, die durch Vereinsmitglieder verursacht werden.

Beispiel: Ein Vereinsmitglied beschädigt bei einem Spiel das Eigentum eines Zuschauers.

Haftpflichtversicherung: Auch hier kann eine Haftpflichtversicherung den Verein vor finanziellen Schäden schützen.

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Haftung des Vorstands und der Ehrenamtlichen

Grundsatz: Vorstandsmitglieder und Ehrenamtliche haften grundsätzlich persönlich für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit verursachen.

Beispiel: Ein Vorstandsmitglied schließt einen Vertrag für den Verein ab, der für den Verein nachteilig ist.

D&O-Versicherung: Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) kann Vorstandsmitglieder und Ehrenamtliche vor persönlicher Haftung schützen.

Strafrechtliche Aspekte

Doping

  • Doping ist im Sport streng verboten und kann mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.
  • Vereine müssen dafür sorgen, dass ihre Mitglieder die Anti-Doping-Regeln einhalten.

Spielmanipulation

  • Spielmanipulation ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand, der den Sportwettbewerb verfälscht.
  • Vereine müssen alles daran setzen, um Spielmanipulation zu verhindern.

Weitere strafrechtlich relevante Tatbestände

  • Körperverletzung
  • Betrug
  • Untreue

Vereine sollten sich der vielfältigen rechtlichen Risiken bewusst sein, die mit ihren Aktivitäten verbunden sind. Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. den Abschluss von Versicherungen und die Schulung von Vorstandsmitgliedern und Ehrenamtlichen, können Vereine diese Risiken minimieren.

Arbeitsrecht im Sportverein: Was ist zu beachten?

Vereine beschäftigen in der Regel eine Vielzahl von Trainern, Betreuern und anderen Mitarbeitern, auf die die arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung finden. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte des Arbeitsrechts im Sportverein beleuchtet.

Anstellungsverhältnisse

  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat z. B. die Pflicht, dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt zu zahlen und ihm einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer hat z. B. die Pflicht, seine Arbeit gewissenhaft zu erledigen und die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen.

Tarifverträge

  • Tarifvertragspflicht: In Deutschland gilt grundsätzlich die Tarifvertragspflicht. Das bedeutet, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört, der für den jeweiligen Wirtschaftszweig einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
  • Inhalt von Tarifverträgen: Tarifverträge regeln u. a. das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit, den Urlaub und den Kündigungsschutz.

Arbeitszeitrecht und Urlaubsrecht

  • Arbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit im Sportverein beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche.
  • Überstunden: Überstunden müssen vom Arbeitnehmer genehmigt werden und sind zu vergüten.
  • Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr.

Kündigungsschutz und Abfindungen

  • Kündigungsschutz: Arbeitnehmer haben nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit einen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen kann.
  • Abfindungen: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung.

Besonderheiten im Sportverein

  • Trainertätigkeit: Die Trainertätigkeit ist in der Regel eine freigewerbliche Tätigkeit und fällt nicht unter das Arbeitsrecht.
  • Saisonbedingte Arbeitsverhältnisse: Im Sportverein gibt es häufig saisonbedingte Arbeitsverhältnisse, z. B. für Trainer und Betreuer im Winter- oder Sommersport.
  • Reisezeiten: Reisezeiten, die im Rahmen der Vereinstätigkeit anfallen, gelten grundsätzlich als Arbeitszeit.

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