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Wenn ihr im Verein eine Mitgliederversammlung organisiert, habt ihr einiges zu beachten. Jeder Tagespunkt von der Einladung bis zu Satzungsänderungen und Vereinswahlen sollte gut durchdacht werden.
Als Verein habt ihr zwar keine gesetzliche Verpflichtung, ein Vereinsprotokoll für eure Mitgliederversammlungen und ähnliches zu führen, aber möchtet ihr zukünftigen Problemen mit anstrengenden Mitgliedern aus dem Weg gehen, dann solltet ihr Protokollen Aufmerksamkeit schenken.
Außerdem ist im BGB §58 Abs. 4 geschrieben, dass die Satzung sehr wohl die Beurkundung von Beschlüssen beinhalten soll. Das könnte man also im Sinne eine Protokollführung zu Ergebnissen aus Versammlungen interpretieren.
Weitere Gründe für eine Protokollierung können sein:
In diesem Kapitel geht es weniger um die Form des Protokolls als um relevante Informationen, die sinnvollerweise Teil des Ganzen sein sollten. Da ein schlechtes Protokoll mindestens genau so anfällig auf Anschuldigungen sein kann, wie gar keins. Außerdem zerstört man mit einer schlecht geführten Mitschrift das Vertrauensverhältnis zwischen Protokollführer (meist der Schriftführer) und Mitgliedern. Folgende Datenbestände solltet ihr daher unbedingt in das Protokoll aufnehmen:
Damit ihr die Versammlungsinhalte auch mittel- und langfristig nachvollziehen könnt, sollten außerdem folgende Informationen enthalten sein:
Achtung: Satzungsänderungen müssen mit vollständigem Wortlaut angegeben werden. Liest diese bitte vor Schließung der Versammlung nochmal vor. Damit sich hier jeder abgeholt fühlt.

Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Arten von Protokollen: Ergebnisprotokoll, Verlaufsprotokoll und Wortprotokoll. Welche Arten für die unterschiedlichen Versammlungen Sinn machen, erklären wir hier. Die drei Protokolle werden nach Detaillierungsgrad erläutert.
Faustregel aus der Praxis: Sind Themen und Beschlüsse kompliziert, umfangreich und komplex, so lohnt es sich, detailliert zu protokollieren – bei finanziellen Angelegenheiten und Beschlüssen mit langfristigen Folgen wird ebenso dazu geraten. Allgemein gilt: Lieber etwas zu viel dokumentiert als zu wenig. Auch eine Vermischung der Formen ist informationsbasierend möglich.
Wie der Name schon sagt: Beim Ergebnisprotokoll steht das Ergebnis im Mittelpunkt. Einzelne Diskussionsbeiträge werden nicht protokolliert, das Dokument enthält (fast) ausschließlich Beschlüsse und Entscheidungen. Ein einfaches Ergebnisprotokoll könnte so aussehen:
Hier ist es nicht notwendig, ein detailliertes Protokoll über Einzelheiten der Entscheidung zu führen. Bei komplexeren Themen wäre diese Form der Protokollierung zu wenig.
Das Verlaufsprotokoll enthält auch komprimierte Wortbeiträge. Es ist nicht notwendig, dass die Mitglieder genau zitiert werden – ihre Ansichten sollten aus dem Protokoll aber klar hervorgehen. Diese Art der Protokollierung empfehlen wir vor allem für Vorstandssitzungen. Beispiel hierfür könnte sein:
Im Wortprotokoll wird wirklich jedes gesprochene Wort dokumentiert. Das ist nur in Ausnahmefällen empfehlenswert, da hier ein erfahrener und schneller Schriftführer benötigt wird. Zum Glück gibt es in der Vorstandsarbeit nur selten Fälle, wo das Wortprotokoll erforderlich ist – es kann aber sinnvoll sein, einzelne Diskussionsbeiträge wörtlich zu zitieren.
Diese Form des Protokolls kann auch ergänzend als Aufnahme geführt werden. Dies aber bitte vorher mit allen Beteiligten abklären. Grundsätzlich werdet ihr diese Form nicht sehr oft verwenden, weil es im Nachgang auch für alle Beteiligten mühsam ist, aus dem Umfang an Informationen die wichtigsten Inhalte rauszulesen.
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Ein Protokoll erfasst und dokumentiert im Idealfall sämtliche relevanten Ergebnisse von Versammlung, Zusammenkünften, Verhandlungen und vielen weiteren (kritischen) Gesprächen. Darüber hinaus dienen die Infos des Protokolls einer Speicherung und Übermittlung an die Mitglieder und den Vorstand über Zustandekommen von Beschlüssen.
Ein Protokoll ist in der Praxis also nichts anderes als ein Beweismittel im Streitfall und bei etwaigen Anfechtungen von Beschlüssen. Im Idealfall fungiert das Protokoll lediglich als Erinnerung an vergangene Termine und Versammlungen, um schnell wieder an alte Punkte anzuknüpfen und keine Zeit zu verlieren.
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Kleiner Tipp: Das Protokoll sollte auf jeden Fall von jemanden geführt werden, der sowohl zuhören als auch dokumentieren gleichzeitig kann und auch nicht voreingenommen von Entscheidungen ist. Die Notizen zu Versammlungen sollten unbedingt noch am gleichen Abend oder am nächsten Tag in der Früh ausformuliert und an die anderen Beteiligten geschickt werden. So wird nichts „Wichtiges“ vergessen oder falsch interpretiert.
Wo wir mit Vereinsplaner automatisiert unterstützen und Protokolle ergänzen können sind Auswertungen zu Versammlungen (Zu- und Absagen und (anonyme) Umfragen) sowie einer zentralen Datenspeicherung der Protokolle und Dokumente im Onlinespeicher. Schaut euch gerne den Funktionsumfang an und profitiert von einer idealen Vereinsverwaltung.
Kleiner Tipp: Das Protokoll sollte auf jeden Fall von jemanden geführt werden, der sowohl zuhören als auch dokumentieren gleichzeitig kann und auch nicht voreingenommen von Entscheidungen ist. Die Notizen zu Versammlungen sollten unbedingt noch am gleichen Abend oder am nächsten Tag in der Früh ausformuliert und an die anderen Beteiligten geschickt werden. So wird nichts „Wichtiges“ vergessen oder falsch interpretiert.


Zusätzlich zu diesem Beitrag haben wir ein Musterprotokoll als Word erstellt, das ihr downloaden und gerne verwenden könnt. Das Dokument selbst ist kostenlos und kann von euch nach belieben und eigenen Präferenzen angepasst werden. Die Vorlage ist bereits bei über 100 Vereinen im Einsatz.
Nicht jedes Vereinsmitglied wird die Inhalte einer Sitzung immer gleich auffassen – oft werden sogar Beschlüsse völlig unterschiedlich wahrgenommen. Ein Mitglied könnte dann versuchen, das Versammlungsprotokoll anzufechten. Deshalb ist es wichtig, in der Satzung festzulegen, wer Einspruch gegen das Protokoll einlegen darf und wie das zu geschehen hat. Gibt es eine solche Regelung nicht, kann jeder Versammlungsteilnehmer komplett formlos seinen Einwand anbringen.
Wichtiges Detail: Wird ein Versammlungsprotokoll bei der darauffolgenden Versammlung angefochten, so muss der jeweilige Versammlungsleiter diesem Einspruch unbedingt nachgehen. Sollte der Einspruch gerechtfertigt sein, so muss das Protokoll geändert werden – und zwar mittels eines Protokolleintrages zur laufenden Versammlung.
Grundsätzlich kann ein Mitglied aber jederzeit Einspruch einlegen, es gibt keine Verfallsfrist oder ähnliches. Wobei ihr die Vereinsmitglieder natürlich dazu anhalten solltet, mögliche Einsprüche innerhalb weniger Tage einzubringen, damit kein großer organisatorischer Mehraufwand folgt.
Das heißt, ganz vereinfacht: Beim jeweiligen Tagesordnungspunkt wird das Protokoll der letzten Versammlung vorgelesen. Eines der Mitglieder erhebt Einspruch gegen einen Punkt des Protokolls. Ist dieser faktisch richtig, so muss das Protokoll abgeändert werden.
Möglich ist ein Einspruch auch, wenn sich ein Mitglied durch das Protokoll angegriffen fühlt. Wenn zum Beispiel eine hitzige Diskussion stattgefunden hat und jemand namentlich erwähnt wurde, mit dem Verweis, dass er sich ausfällig verhalten hat, so kann diese Person den Eintrag anfechten. Sollte es sich hier nicht um sachliche Feststellungen, sondern um Beleidigungen oder subjektives Empfinden handeln, dann muss der Eintrag abgeändert werden.
Nicht überall ist es üblich, dass das gesamte Versammlungsprotokoll der vorangegangenen Versammlung vorgelesen wird. Häufig wird es bei der Einladung zur anstehenden Versammlung mitgeschickt. Jedes in der Satzung festgelegte Mitglied hat dann die Chance, Einspruch zu erheben. Das kann sowohl telefonisch, persönlich, via E-Mail oder auch per Brief oder sogar via Fax erfolgen, wenn die Form nicht in der Satzung festgelegt wird.
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um das Erstellen eines Protokolls für die Mitgliederversammlung.
Das Protokoll dient als offizielles Beweisdokument und hält alle gefassten Beschlüsse sowie Wahlergebnisse rechtsverbindlich fest. Für Eintragungen im Vereinsregister, wie etwa Vorstandsänderungen oder Satzungsanpassungen, ist die Vorlage des Protokolls beim Registergericht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Ein ordnungsgemäßes Protokoll muss Ort und Datum der Versammlung, die Namen des Versammlungsleiters und Protokollführers, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie die genauen Abstimmungsergebnisse enthalten. Zudem müssen die gefassten Beschlüsse im exakten Wortlaut festgehalten werden.
Ein Ergebnisprotokoll beschränkt sich sachlich auf die reinen Beschlüsse, Wahlergebnisse und Anträge der Versammlung. Ein Verlaufsprotokoll (oder Wortprotokoll) dokumentiert zusätzlich den groben Ablauf, die wichtigsten Argumente und Diskussionsbeiträge der Mitglieder.
Wer das Dokument unterzeichnen muss, regelt die jeweilige Vereinssatzung – üblicherweise sind dies der Versammlungsleiter und der Protokollführer. Fehlen diese Unterschriften oder weichen sie von den Satzungsvorgaben ab, kann das Protokoll rechtlich unwirksam sein.
Die Software ermöglicht es, Protokolle direkt digital zu erfassen, rechtssicher bei den entsprechenden Terminen zu hinterlegen und automatisch für alle berechtigten Mitglieder freizugeben. Da Vereinsplaner optimal an die Rahmenbedingungen deutscher Vereine angepasst ist, spart der Vorstand wertvolle Zeit bei der Dokumentation und behält stets den rechtlichen Überblick.