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Du stehst ganz am Anfang deiner Vereinsgründung? Die Schweiz ist bekannt dafür, dass die Gründung eines Vereins schnell und einfach geht. Wir zeigen dir in 9 Schritten, wie du erfolgreich deinen Verein gründest. Letztes Update: 10.08.2026
Ein Verein ist immer dann die richtige Rechtsform, wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen. Ein Verein darf vordergründig keine unternehmerischen Absichten verfolgen – also Gewinn zu erwirtschaften oder ein größeres Vermögen für unterschiedlichste Zwecke zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall muss ein Unternehmen gegründet und eine entsprechende Rechtsform gewählt werden.
Ein Verein darf also lediglich ein „nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe” betreiben – zum Beispiel ein Vereinslokal oder einen kleinen Fanshop. Dabei muss aber klar ersichtlich sein, dass diese geschäftliche Tätigkeit dem ideellen Zweck untergeordnet ist. In so einem Fall muss sich ein Verein ins Handelsregister eintragen lassen.
Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Vereinsgründung in der Schweiz. Solltest du an einer Gründung in einem anderen Land interessiert sein, haben wir ebenfalls einen Artikel für Österreich und einen Artikel für Deutschland verfasst.

Damit möglichst viele Menschen eine Vereinsgründung dürchführen können, wird diese in der Schweiz besonders einfach gemacht. Für die Gründung werden lediglich zwei Personen benötigt. Für die Gründung sind ebenfalls Statuten erforderlich, die bei einer Gründungsversammlung den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden. Werden die Statuten von den Mitgliedern angenommen, ist der Verein gegründet. Eine der verantwortlichen Personen muss dabei aus der Schweiz sein.
Sind die Vereinsstatuten erstellt und der Vorstand gewählt, kann der Verein ins Handelsregister eintragen werden. Diese Eintragung ist zum einen notwendig, wenn der Verein ein Gewerbe kaufmännischer Natur anstrebt/betreibt, oder wenn der Verein z.B. gegenüber einer anderen Gesellschaft (Dachverband, Partnerorganisation etc.) belegen muss, dass er existiert.
Bei der Eintragung werden die Vereinsstatuten sowie ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Ebenso müssen Eintritte und Austritte dem Handelsregister gemeldet werden.
In der Schweiz gibt es zwei populäre Rechtsformen für die Verfolgung von ideellen Zwecken wie Gemeinschaft, Soziales, sportliche Betätigung oder kulturelle Anliegen: Vereine und gemeinnützige Stiftungen. Worin unterscheiden sich die beiden Rechtsformen bzw. wann sollte man welche Art der Rechtsform wählen?
Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die einen ideellen Zweck verfolgt. Es ist nicht notwendig, dass der Verein bei der Gründung über ein Vereinsvermögen verfügt – erforderlich sind nur Vereinsstatuten, die den Zweck und die rechtliche Organisation regeln. Ein Verein ist in der Schweiz grundsätzlich normal besteuert – außer, er erfüllt einen gemeinnützigen Vereinszweck oder sein Vereinskapital überschreitet ein kantonal festgelegtes Limit nicht. Dieses kann in jedem Kanton unterschiedlich sein und kann beim kantonalen Steueramt nachgefragt werden.
Eine Stiftung ist offiziell keine Gesellschaft – sie besteht aus Vermögen, das der Stifter (der Gründer) einem bestimmten Zweck widmet. Basis dafür ist eine Stiftungsurkunde, die üblicherweise einem Notar vorgelegt wird, der diese öffentlich bekundet. Mindestkapital für die Gründung einer Stiftung sind 50.000 Schweizer Franken. Per Antrag kann die gemeinnützige Stiftung steuerbefreit werden.
Aufgrund der eher lockeren Regelungen zur Gründung eines Vereins, ist diese schnell und günstig durchführbar. Die Errichtung einer Stiftung nimmt viel mehr Ressourcen in Anspruch – erforderlich sind eine öffentliche Beurkundung und ein hohes Startkapital. Die Statuten des Vereins sind zudem flexibler – so kann zum Beispiel der Vereinszweck auf Wunsch durch eine Statutenänderung verändert werden. Die Entscheidung darüber fällt durch die Mitglieder.
Der Stiftungszweck lässt sich dagegen nur durch einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde verändern. Für den Stiftungsgründer bringt das natürlich auch ein höheres Maß an Sicherheit mit sich, denn das investierte Vermögen kann nicht ohne Weiteres für einen anderen Zweck verwendet werden. Die gemeinnützige Stiftung hat vor allem aber den Vorteil, dass sie steuerbefreit ist, was bei Vereinen nicht immer zutrifft. Was das Mitbestimmungsrecht bei der Auflösung betrifft, so können Vereinsmitglieder die Auflösung selbst bestimmen, was bei der Stiftung nicht möglich ist.
Wie du vielleicht schon siehst – die Entscheidung zwischen gemeinnütziger Stiftung und Verein ist keine zwischen der „besseren” oder „schlechteren” Rechtsform. Viel eher betrifft sie die Handlungen, die man vollziehen möchte. Will man Geld in einen bestimmten, möglichst unveränderlichen Zweck fließen lassen, so sollte man sich für die gemeinnützige Stiftung entscheiden. Strebt ihr eher eine Personenvereinigung an, die einen Zweck erfüllt, in der die Verwendung von Kapital nicht vordergründig ist, so ist zur Rechtsform Verein zu raten.
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Die Vereinsstatuten sind die Grundordnung, an die sich sowohl die Mitglieder als auch der Vorstand halten müssen. Mit dem Eintritt in den Verein stimmen sie diesen zu. Wir erklären dir hier, was du in den Vereinsstatuten unbedingt festlegen musst/solltest:
Durch die Vereinsstatuten muss eindeutig der Wille hervorgehen, als Verein zu existieren.
Grund weshalb man sich entscheidet einen Verein zu gründen – auch in Bezug auf den gesellschaftlichen Mehrwert in einer Region oder in Bezug auf Umwelt/Natur, Sport und Gesundheit.
Name und Sitz des Vereins. Der Name soll dabei nicht irreführend sein und soll sich von existierenden Vereinsnamen klar unterscheiden. Ein Blick ins Handelsregister kann weiterhelfen. Der Hauptsitz des Vereins muss in der Schweiz sein.
Die Organe des Vereins müssen benannt werden. Gesetzlich vorgesehen sind die Vereinsversammlung als oberstes Organ und der Vorstand als Ausführungsorgan. Wenn der Verein ins Handelsregister eingetragen wird, ist zudem eine Revisionsstelle notwendig. Die weitere Organisation darf durch die Vereine selbst gestaltet werden. Wichtig ist es, in den Statuten die Aufgaben und Kompetenzen der Organe festzulegen.
Hier wird zum Beispiel festgelegt, ob Mitgliedsbeiträge eingenommen oder eine Vereinskneipe betrieben wird, damit die notwendigen Mittel für den Betrieb und Erhalt des Vereins eingenommen werden.
Für die Verbindlichkeiten eines Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Das soll aber auch in den Statuten niedergeschrieben werden. Die gesetzlichen Vorschriften, welche die Vereine betreffen, finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Art. 60 ff).
Worin besteht eine Mitgliedschaft, wie wird sie gültig und wie ist mit einem Austritt umzugehen? Außerdem, wenn die Statuten es vorsehen, können von den Mitgliedern finanzielle Beiträge eingezogen werden. All das sollte unbedingt festgelegt werden.
Wie geht ihr als Verein vor, um an finanzielle Mittel zu kommen, die dem Verein dienen, den Vereinszweck auszuüben? Z.B. Ticketverkäufe, Vereinslokal, Veranstaltungen und Konzerte, Sozialmärkte und -projekte (z.B. Flohmarkt).
Ein Verein wird in der Schweiz bei der Gründungsversammlung gegründet. Es fallen deshalb weder Kosten an noch müssen Fristen eingehalten werden. Erforderlich ist lediglich die Einigung auf eine Vereinssatzung durch die Gründungsmitglieder. Erforderlich ist dagegen:

Nachdem jeder Kanton bezüglich Behörden und Formulare etwas anders aufgebaut ist haben wir hier Anhand des Kanton Zürich ein konkretes Beispiel gegeben. Die Muster für das Gründungsprotokoll und die Statuten können natürlich für jeden Kanton herangezogen werden.
Formulare und Muster zum herunterladen
Zusammenfassend möchten wir dir mittels dieser Checkliste eine Übersicht geben, was du bei der Vereinsgründung in welcher Reihenfolge zu beachten hast. Die Auflistung kann natürlich beliebig verändert werden und übernimmt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mit einer erfolgreichen Gründung habt ihr bereits den ersten Schritt ins Vereinswesen gemacht. Wir haben für euch die Gedanken weitergesponnen und weitere Beiträge zu unterschiedlichsten Themen rund ums Vereinswesen vorbereitet. Wir hoffen, dass dir dieses Wissen den Vereinsalltag merkbar erleichtern.
Vollumfängliche Verwaltung der Mitgliedsbeiträge von der Gründung weg
Der Vereinsplaner kann vieles und wir möchten euch daraus hier eine Funktion vorstellen: Lege individuelle Mitgliedschaften an, erfasse zugehörige Mitgliedsbeiträge und ordne diese den Mitgliedern zu. Daraus könnt ihr dann Mitgliedsbeiträge generieren und direkt an die betroffenen Mitglieder aussenden. Spart euch so viel Zeit und Geld. Mehr Infos zur Mitgliedbeitragsverwaltung.
Lies zum Beispiel nach wie du zu deinen ersten Mitgliedern kommst. Oder solltet ihr bereits einen Schritt weiter sein, dann hilft euch möglicherweise unser Beitrag zur erfolgreichen Vereinsführung.
Aktuell arbeiten wir außerdem an einem E-Book mit Tipps und Tricks zur erfolgreichen Vereinsgründung in der Schweiz. Die Österreich Edition ist bereits verfügbar und auch für Schweizer anwendbar. Wenn du weiteres Interesse am Vereinswesen hast, verfolge unseren Wissen & Tipps Bereich – hier erfährst du alles zu weiteren Themen.
Tipp zur Verwaltung
Ist dein Verein gegründet und ggf. auch im Handelsregister eingetragen, könnt ihr mit der operativen Tätigkeit losstarten. Setzt von Beginn an auf eine gute Struktur und profitiert davon in der Organisation später. Mit Vereinsplaner z.B. kannst du ganz einfach deine Mitglieder anlegen, ihnen Termine schicken, Dokumente online ablegen und deine Vereinsfinanzen checken. Alles smart vernetzt in einer Software.
Denn wenn dein Verein noch klein ist, ist es viel einfacher, Organisations- und Kommunikationsmethoden einzuführen oder zu verändern. Wir unterstützen dich gerne bei der optimalen Kommunikation in deiner Gruppe, deinem Team oder deiner Mannschaft mit einer dafür geeigneten Web-Anwendung und mobilen App. Du kannst beides kostenlos testen.
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Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung in der Schweiz ergeben. Fehlen dir Informationen oder hast du einen Verbesserungsvorschlag? Dann besuche uns ganz einfach in unserem Hilfecenter und schreib eine Anfrage
Andernfalls wünschen wir viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.
Die Vereinsgründung wird bei der Gründungsversammlung beschlossen und vollzogen. Dabei entstehen keine Kosten. Bei der Eintragung eines Vereins ins Handelsregister entstehen Kosten von ca. CHF 400.
Es werden mindestens 2 Personen benötigt, um einen Verein zu gründen.
Anhand der Statuten einigen sich die Mitglieder auf einige Regelungen, die verschiedenste Bereiche im Verein betreffen: den Willen, den Namen, den Zweck, die Vereinsorgane, die Mitglieder uvm.
Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er einen gemeinnützigen Zweck erfüllt und auch alle wirtschaftlichen Bemühungen diesem gemeinnützigen Zweck eindeutig untergeordnet sind.
Grundsätzlich: ja! Ein Verein in der Schweiz ist grundsätzlich normal besteuert – außer, er erfüllt einen gemeinnützigen Vereinszweck oder sein Vereinskapital überschreitet ein kantonal festgelegtes Limit nicht.
Auch der eingetragene Verein ist steuerpflichtig. Für ihn gelten die gleichen Ausnahmen.
Fördervereine sind nur dann gemeinnützig, wenn sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Der Verein an sich ist die Rechtsform.
Wenngleich dies auch nicht sinnvoll ist, werden für die Eintragung nicht mehr als 2 Mitglieder benötigt. Für die Anmeldung sind die Statuten und ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder notwendig.
Nein, ein Verein ist keine öffentliche Einrichtung.
Ein Verein wird erst durch die Registrierung zur juristischen Person und kann damit klagen/geklagt werden.
Ja, ein Verein ist eine Körperschaft des privaten Rechts.
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