Du stehst ganz am Anfang deiner Vereinsgründung? Die Schweiz ist bekannt dafür, dass die Gründung eines Vereins schnell geht. Wir zeigen dir, wie du in 9 Schritten zum Erfolg zu einer erfolgreichen Vereinsgründung (Errichtung & Entstehung) kommst. Letztes Update: 08.12.2020
Vorab: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Vereinsgründung in der Schweiz. Solltest du an einer Gründung in einem anderen Land interessiert sein, haben wir ebenfalls einen Artikel für Österreich und einen Artikel für Deutschland verfasst.
Ein Verein ist immer dann die richtige Rechtsform, wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen. Ein Verein darf vordergründig keine unternehmerischen Absichten verfolgen – also, Gewinn zu erwirtschaften oder ein größeres Vermögen für unterschiedlichste Zwecke zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall muss ein Unternehmen gegründet und eine entsprechende Rechtsform gewählt werden.
Damit möglichst viele Menschen eine Vereinsgründung dürchführen können, wird diese in der Schweiz besonders einfach gemacht. Für die Gründung werden lediglich zwei Personen benötigt. Für die Gründung sind ebenfalls Statuten erforderlich, die bei einer Gründungsversammlung den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden. Werden die Statuten von den Mitgliedern angenommen, ist der Verein gegründet. Eine der verantwortlichen Personen muss dabei aus der Schweiz sein.
Sind die Vereinsstatuten erstellt und der Vorstand gewählt, kann der Verein ins Handelsregister eintragen werden. Diese Eintragung ist zum einen notwendig, wenn der Verein ein Gewerbe kaufmännischer Natur anstrebt/betreibt, oder wenn der Verein z.B. gegenüber einer anderen Gesellschaft (Dachverband, Partnerorganisation etc.) belegen muss, dass er existiert.
Bei der Eintragung werden die Vereinsstatuten sowie ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Ebenso müssen Eintritte und Austritte dem Handelsregister gemeldet werden.
In der Schweiz gibt es zwei populäre Rechtsformen für die Verfolgung von ideellen Zwecken wie Gemeinschaft, Soziales, sportliche Betätigung oder kulturelle Anliegen: Vereine und gemeinnützige Stiftungen. Worin unterscheiden sich die beiden Rechtsformen bzw. wann sollte man welche Art der Rechtsform wählen?
Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die einen ideellen Zweck verfolgt. Es ist nicht notwendig, dass der Verein bei der Gründung über ein Vereinsvermögen verfügt – erforderlich sind nur Vereinsstatuten, die den Zweck und die rechtliche Organisation regeln. Ein Verein ist in der Schweiz grundsätzlich normal besteuert – außer, er erfüllt einen gemeinnützigen Vereinszweck oder sein Vereinskapital überschreitet ein kantonal festgelegtes Limit nicht. Dieses kann in jedem Kanton unterschiedlich sein und kann beim kantonalen Steueramt nachgefragt werden.
Eine Stiftung ist offiziell keine Gesellschaft – sie besteht aus Vermögen, das der Stifter (der Gründer) einem bestimmten Zweck widmet. Basis dafür ist eine Stiftungsurkunde, die üblicherweise einem Notar vorgelegt wird, der diese öffentlich bekundet. Mindestkapital für die Gründung einer Stiftung sind 50.000 Schweizer Franken. Per Antrag kann die gemeinnützige Stiftung steuerbefreit werden.
Aufgrund der eher lockeren Regelungen zur Gründung eines Vereins, ist diese schnell und günstig durchführbar. Die Errichtung einer Stiftung nimmt viel mehr Ressourcen in Anspruch – erforderlich sind eine öffentliche Beurkundung und ein hohes Startkapital. Die Statuten des Vereins sind zudem flexibler – so kann zum Beispiel der Vereinszweck auf Wunsch durch eine Statutenänderung verändert werden. Die Entscheidung darüber fällt durch die Mitglieder.
Der Stiftungszweck lässt sich dagegen nur durch einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde verändern. Für den Stiftungsgründer bringt das natürlich auch ein höheres Maß an Sicherheit mit sich, denn das investierte Vermögen kann nicht ohne Weiteres für einen anderen Zweck verwendet werden. Die gemeinnützige Stiftung hat vor allem aber den Vorteil, dass sie steuerbefreit ist, was bei Vereinen nicht immer zutrifft. Was das Mitbestimmungsrecht bei der Auflösung betrifft, so können Vereinsmitglieder die Auflösung selbst bestimmen, was bei der Stiftung nicht möglich ist.
Wie du vielleicht schon siehst – die Entscheidung zwischen gemeinnütziger Stiftung und Verein ist keine zwischen der „besseren” oder „schlechteren” Rechtsform. Viel eher betrifft sie die Handlungen, die man vollziehen möchte. Will man Geld in einen bestimmten, möglichst unveränderlichen Zweck fließen lassen, so sollte man sich für die gemeinnützige Stiftung entscheiden. Strebt ihr eher eine Personenvereinigung an, die einen Zweck erfüllt, in der die Verwendung von Kapital nicht vordergründig ist, so ist zur Rechtsform Verein zu raten.
Die Vereinsstatuten sind die Grundordnung, an die sich sowohl die Mitglieder als auch der Vorstand halten müssen. Mit dem Eintritt in den Verein stimmen sie diesen zu. Wir erklären dir hier, was du in den Vereinsstatuten unbedingt festlegen musst/solltest:
Ein Verein wird in der Schweiz bei der Gründungsversammlung gegründet. Es fallen deshalb weder Kosten an noch müssen Fristen eingehalten werden. Erforderlich ist lediglich die Einigung auf eine Vereinssatzung durch die Gründungsmitglieder. Erforderlich ist dagegen:
Nachdem jeder Kanton bezüglich Behörden und Formulare etwas anders aufgebaut ist haben wir hier Anhand des Kanton Zürich ein konkretes Beispiel gegeben. Die Muster für das Gründungsprotokoll und die Statuten können natürlich für jeden Kanton herangezogen werden.
Mit einer erfolgreichen Gründung habt ihr bereits den ersten Schritt ins Vereinswesen gemacht. Wir haben für euch die Gedanken weitergesponnen und weitere Beiträge zu unterschiedlichsten Themen rund ums Vereinswesen vorbereitet. Wir hoffen, dass dir diese Tipps und Tricks den Vereinsalltag merkbar erleichtern.
Lies zum Beispiel nach wie du zu deinen ersten Mitgliedern kommst. Oder solltet ihr bereits einen Schritt weiter sein, dann hilft euch möglicherweise unser Beitrag zur erfolgreichen Vereinsführung.
Aktuell arbeiten wir außerdem an einem E-Book mit Tipps und Tricks zur erfolgreichen Vereinsgründung in der Schweiz. Die Österreich Edition ist bereits verfügbar und auch für Schweizer anwendbar. Wenn du weiteres Interesse am Vereinswesen hast, freuen wir uns über dein "Folgen" auf Facebook oder Instagram oder verfolge unseren Tipps & Tricks Bereich – hier erfährst du alles zu weiteren Themen.
Wenn dein Verein noch klein ist, ist es viel einfacher, Organisations- und Kommunikationsmethoden einzuführen oder zu verändern. Wir von Vereinsplaner unterstützen dich bei der optimalen Kommunikation in deiner Gruppe, deinem Team oder deiner Mannschaft mit einer dafür geeigneten Web-Anwendung und einer mobilen App. Du kannst beides kostenlos testen und so lange ohne Zahlung nutzen, bis dein Verein die 15 Mitglieder Grenze überschreitet. Ein Testabo darüber hinaus ist aber ebenfalls für zwei Monate möglich.
Ab diesem Zeitpunkt kostet die Anwendung bis 50 Mitglieder nur € 99 pro Jahr. Umgerechnet also ca. 8,25€ im Monat. Die zeitliche Ersparnis ist da auf jeden Fall um ein vielfaches höher. Außerdem: Nie mehr "Zu-Spät-Kommer" und "Termin-Überseher". Daneben gibt es Funktionen rund um Onlinespeicher, Inventar-, Finanz- und Mitgliederverwaltung.
Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung in der Schweiz ergeben. Fehlen dir Informationen oder hast du einen Verbesserungsvorschlag? Schreibe uns eine Nachricht an [email protected].
Andernfalls wünschen wir viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.
2021 bringt viel Neues beim Vereinsplaner. Wir suchen aktiv nach Menschen, die mit uns ihre Leidenschaft zum Vereinswesen und Software teilen, um auch weiterhin Vereine ein kleines Stück digitaler, moderner und effizienter zu gestalten.