Wie du Mitgliedsbeiträge im Verein fair gestaltest – Tipps und Tricks

Erfahre, wie du Mitgliedsbeiträge im Verein festlegst und wie du eine Beitragserhöhung beschließen kannst. Hole dir wertvolle Tipps für die Beitragsgestaltung in deinem Verein.

Was ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag ist eine regelmäßig zu entrichtende Gebühr, die von den Mitgliedern eines Vereins erhoben wird. Diese Gebühr dient dazu, die laufenden Kosten des Vereins zu decken, zum Beispiel für Mieten, Versicherungen, Materialien oder Personal. Der Mitgliedsbeitrag ist also eine Art "Betriebskostenbeitrag", der dafür sorgt, dass der Verein seine Tätigkeiten aufrechterhalten kann.

In vielen Fällen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags von der Art des Vereins und seiner Tätigkeiten ab. So könnte ein Sportverein beispielsweise einen höheren Mitgliedsbeitrag erheben als ein Kulturverein, da die Kosten für Sportausrüstungen und -stätten in der Regel höher sind. Auch die Größe des Vereins und die Zahl seiner Mitglieder können Einfluss auf die Höhe des Mitgliedsbeitrags haben.

Neben der Deckung von laufenden Kosten kann der Mitgliedsbeitrag auch dazu verwendet werden, um Rücklagen für zukünftige Investitionen oder Projekte zu bilden. Auf diese Weise kann sich der Verein langfristig entwickeln und seine Angebote ausbauen.

Einige Vereine bieten auch ermäßigte Mitgliedsbeiträge für bestimmte Gruppen an, zum Beispiel für Schüler, Studierende oder Senioren. Auf diese Weise können auch Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit haben, dem Verein beizutreten und an seinen Aktivitäten teilzunehmen.

Wir haben als Ergänzung zu diesem allgemein gehaltenen Beitrag ebenfalls noch einen Beitrag verfasst, welcher die Berechnung des mitgliedsbeitrags beinhaltet. Lies dir gerne auch diesen durch – Mitgliedsbeitrag berechnen.

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Welche Arten von Mitgliedsbeiträgen gibt es in einem Verein?

Es gibt verschiedene Arten von Mitgliedsbeiträgen, die von Vereinen erhoben werden können. Hier sind einige Beispiele:

Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag ist der häufigste Typ von Mitgliedsbeitrag und wird einmal pro Jahr von allen Mitgliedern erhoben. Er dient dazu, die laufenden Kosten des Vereins zu decken.
Einmaliger Beitrag
Manche Vereine erheben neben dem Jahresbeitrag auch einen einmaligen Beitrag, zum Beispiel bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds. Dieser Beitrag dient oft dazu, die Anschaffung von Materialien oder die Einrichtung von Räumlichkeiten zu finanzieren.
Monatlicher Beitrag
Statt einem Jahresbeitrag können manche Vereine auch einen monatlichen Beitrag erheben. Auf diese Weise wird der Mitgliedsbeitrag in kleineren Raten abgebucht und ist für manche Mitglieder vielleicht leichter zu bezahlen.
Familienbeitrag
Manche Vereine bieten auch Familienbeiträge an, die für alle Mitglieder einer Familie gelten. Auf diese Weise können Familien günstiger dem Verein beitreten und an seinen Aktivitäten teilnehmen.
Ermäßigter Beitrag
Wie bereits erwähnt, bieten manche Vereine ermäßigte Mitgliedsbeiträge für bestimmte Gruppen an, zum Beispiel für Schüler, Studierende oder Senioren. Diese Beiträge sind in der Regel niedriger als die Beiträge für "normale" Mitglieder.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für Mitgliedsbeiträge?

Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften, aber Empfehlungen einiger Verbände. Diese Empfehlungen dienen als Leitfaden für Vereine und sollen dazu beitragen, dass die Mitgliedsbeiträge fair und transparent gestaltet werden.

Laut diesen Empfehlungen sollte der Mitgliedsbeitrag in einem Verein in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und Angeboten des Vereins stehen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sollte außerdem in den Statuten des Vereins festgelegt werden und von den Mitgliedern in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Mitgliedsbeitrag keine Spende ist, sondern eine Gebühr, die von allen Mitgliedern erhoben wird. Vereine dürfen daher keine Spendenquittungen ausstellen und die Mitgliedsbeiträge sind auch nicht von der Steuer absetzbar.

Wenn ein Verein seine Mitgliedsbeiträge nicht einfordert oder wenn ein Mitglied den Beitrag nicht bezahlt, kann der Verein das Mitglied ausschließen. Allerdings muss der Verein dafür bestimmte Regeln einhalten, die in den Statuten festgelegt sein sollten. Es ist daher wichtig, dass Vereine transparent und fair mit ihren Mitgliedern umgehen und dass die Mitgliedsbeiträge klar festgelegt sind.

Was muss in der Vereinssatzung diesbezüglich stehen?

In der Vereinssatzung sollten bestimmte Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen enthalten sein, damit diese transparent und fair gestaltet werden. Hier sind einige Punkte, die in der Vereinssatzung festgelegt werden sollten:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags
In der Vereinssatzung sollte die Höhe des Mitgliedsbeitrags festgelegt werden. Diese Höhe kann je nach Art des Vereins und seiner Tätigkeiten unterschiedlich sein. Es ist wichtig, dass der Mitgliedsbeitrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und Angeboten des Vereins steht.
Die Zahlungsfrist
In der Vereinssatzung sollte festgelegt werden, wann der Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist. Manche Vereine erheben den Beitrag einmal pro Jahr, andere erheben ihn monatlich oder quartalsweise.
Ermäßigte Beiträge
Falls der Verein ermäßigte Mitgliedsbeiträge für bestimmte Gruppen anbietet, sollten diese in der Vereinssatzung festgelegt werden. Es sollte auch festgelegt werden, wer Anspruch auf einen ermäßigten Beitrag hat, zum Beispiel Schüler, Studierende oder Senioren.
Sanktionen bei Nichtzahlung
In der Vereinssatzung sollte festgelegt werden, was passiert, wenn ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt. Manche Vereine sperren das Mitglied dann von den Aktivitäten des Vereins aus, andere kündigen das Mitgliedsverhältnis. Es ist wichtig, dass diese Regelungen klar festgelegt sind und dass das Mitglied ausreichend informiert wird.

Wann kann ein Verein den Mitgliedsbeitrag erhöhen?

In der Regel kann ein Verein den Mitgliedsbeitrag erhöhen, indem er die entsprechende Änderung in der Satzung festlegt und diese Änderung den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegt. In der Satzung des Vereins sollte geregelt sein, wie der Mitgliedsbeitrag festgelegt wird und wie er geändert werden kann. In der Regel muss eine Mehrheit der Mitglieder dem Vorschlag zustimmen, damit die Beitragserhöhung in Kraft treten kann.

Es ist auch möglich, dass die Satzung des Vereins vorsieht, dass der Vorstand oder ein anderes Organ des Vereins die Beiträge festlegen oder ändern kann. In diesem Fall könnte der Vorstand beschließen, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, ohne dass eine Abstimmung der Mitglieder erforderlich ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Vorstand in diesem Fall transparent darlegt, warum eine Beitragserhöhung erforderlich ist und dass die Belastung für die Mitglieder tragbar bleibt.

Was macht man mit Mitgliedern, welche den Beitrag nicht zahlen?

Wenn ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt, kann der Verein in der Regel bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Beitragszahlung einzufordern. Dies kann beispielsweise durch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen geschehen. Wenn das Mitglied den Beitrag trotz Mahnungen nicht zahlt, kann der Verein in der Regel das Mitglied ausschließen.

Der Ausschluss eines Mitglieds sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Einforderung der Beitragszahlung ausgeschöpft wurden und das Mitglied trotzdem nicht bereit ist, den Beitrag zu zahlen. Der Ausschluss eines Mitglieds sollte immer schriftlich erfolgen und dem Mitglied die Gründe für den Ausschluss mitteilen. In der Regel muss der Ausschluss von einem Organ des Vereins, z.B. dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung, beschlossen werden.

Weitere Infos hinsichtlich eines Mitgliederausschlusses findet ihr in diesem Beitrag – Mitglied aus Verein ausschließen.

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