Welche Rechte & Pflichten gibt es bei Aufnahmen neuer Mitglieder? Braucht es einen Aufnahmeantrag? Und welche Arten von Mitgliedschaften gibt es? Wir erklären die wichtigsten Details.
Es gibt mehr Rechte & Pflichten zur Aufnahme neuer Mitglieder, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Durch das BGB werden einige Dinge vorgeschrieben, die ihr in der Vereinssatzung unbedingt regeln sollt, wenn ihr plant, Mitglieder in den Verein aufzunehmen.
Alleine die Aufnahmekriterien sind ein Thema, das einiges an Formalitäten erfordert. So kann durch die Satzung geregelt werden, dass ein potenzielles Mitglied für die Aufnahme gewisse Kriterien erfüllen muss – gängig sind eine bestimmte Anzahl an Unterstützern oder die Zustimmung bestimmter Gremien, üblicherweise der Vorstand. Dieser sollte unbedingt bei der Annahme eines Aufnahmeantrages einbezogen werden und im besten Falle eine alleinige Entscheidung treffen können.
Im Aufnahmeprozess solltet ihr unbedingt einen sogenannten Aufnahmeantrag einbauen. Dieser bietet euch einige Vorteile:
Die Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung gelten nämlich für Vereine genauso wie für Unternehmen. Daten dürfen auch von Vereinen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen eindeutig zustimmen. Um als Verein in diesem Bereich rechtssicher unterwegs zu sein, sollte der Aufnahmeantrag unbedingt die Weitergabe von Daten ermöglichen.
Schließlich ist es besonders in Sportvereinen üblich, dass Vereine personenbezogene Daten nicht anonymisiert an Verbände übermitteln, damit diese die Teilnahmeberechtigung der Sportler feststellen können.
Auch das Verbreiten von Fotos und Videos ist ein wichtiges Thema. Schließlich entsteht bei Veranstaltungen und auch in der Vorbereitung Bildmaterial, das auf der Internetseite oder in der Vereinszeitung eingesetzt wird. Damit nicht im Einzelfall immer eine Erlaubnis von Betroffenen erforderlich ist, kann dies direkt mit dem Aufnahmeantrag bestätigt werden.
Wer seine Mitgliederdaten suaber und dsgvo-konform verwalten will, kann das natürlich mit Tools machen. Wenn die Anzahl der Mitglieder wächst und Excel nicht mehr die beste Maßnahme ist, kann sich unseren Vereinsplaner ansehen. Mehr über die Mitgliederverwaltung erfahren.
Im deutschen Vereinsrecht sind einige Formen der Mitgliedschaft, die von der “normalen” Mitgliedschaft abweichen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass bestimmte Regelungen in der Satzung für diese Mitglieder abweichen. Sind solche Arten von Mitgliedschaften nicht in der Satzung festgelegt, gilt jedes Mitglied als “normales” oder ordentliches Mitglied und muss damit hinsichtlich etwaiger Fristen und des Mitgliedsbeitrages gleich behandelt werden.
Wie ihr die richtige Mitgliedsbeitragshöhe für euren Verein bestimmt, erfährst du in diesem Artikel zum Thema Mitgliedsbeitrag erheben. Von der Berechnung, über rechtliche Grundlagen bis hin zur erlaubten Häufigkeit, geben wir dir dort eine kompakte Übersicht.
Abschließend sind hier einige der wichtigsten Arten von Mitgliedschaften, die aus Sicht des Vereinsrechts erlaubt sind, aufgelistet: