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Welche Rechte & Pflichten gibt es bei Aufnahmen neuer Mitglieder? Braucht es einen Aufnahmeantrag? Und welche Arten von Mitgliedschaften gibt es? Wir erklären die wichtigsten Details.
Es gibt mehr Rechte & Pflichten zur Aufnahme neuer Mitglieder, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Durch das BGB werden einige Dinge vorgeschrieben, die ihr in der Vereinssatzung unbedingt regeln sollt, wenn ihr plant, Mitglieder in den Verein aufzunehmen.
Alleine die Aufnahmekriterien sind ein Thema, das einiges an Formalitäten erfordert. So kann durch die Satzung geregelt werden, dass ein potenzielles Mitglied für die Aufnahme gewisse Kriterien erfüllen muss – gängig sind eine bestimmte Anzahl an Unterstützern oder die Zustimmung bestimmter Gremien, üblicherweise der Vorstand. Dieser sollte unbedingt bei der Annahme eines Aufnahmeantrages einbezogen werden und im besten Falle eine alleinige Entscheidung treffen können.
Wichtig: Aufnahmekriterien dürfen natürlich nicht rassistisch, neofaschistisch oder in irgendeiner anderen Art und Weise diskriminierend sein.

Im Aufnahmeprozess solltet ihr unbedingt einen sogenannten Aufnahmeantrag einbauen. Dieser bietet euch einige Vorteile:
Die Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung gelten nämlich für Vereine genauso wie für Unternehmen. Daten dürfen auch von Vereinen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen eindeutig zustimmen. Um als Verein in diesem Bereich rechtssicher unterwegs zu sein, sollte der Aufnahmeantrag unbedingt die Weitergabe von Daten ermöglichen.
Schließlich ist es besonders in Sportvereinen üblich, dass Vereine personenbezogene Daten nicht anonymisiert an Verbände übermitteln, damit diese die Teilnahmeberechtigung der Sportler feststellen können.
Mehr Infos zum Thema Datenschutz im Verein
Möchtest du mehr über die korrekte Handhabung mit dem Thema datenschutz in deinem Verein wissen, dann haben wir einen passenden Beitrag für dich verfasst. Weiter zum Thema Datenschutz in deutschen Vereinen.
Auch das Verbreiten von Fotos und Videos ist ein wichtiges Thema. Schließlich entsteht bei Veranstaltungen und auch in der Vorbereitung Bildmaterial, das auf der Internetseite oder in der Vereinszeitung eingesetzt wird. Damit nicht im Einzelfall immer eine Erlaubnis von Betroffenen erforderlich ist, kann dies direkt mit dem Aufnahmeantrag bestätigt werden.
Wer seine Mitgliederdaten suaber und dsgvo-konform verwalten will, kann das natürlich mit Tools machen. Wenn die Anzahl der Mitglieder wächst und Excel nicht mehr die beste Maßnahme ist, kann sich unseren Vereinsplaner ansehen. Mehr über die Mitgliederverwaltung erfahren.
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Im deutschen Vereinsrecht sind einige Formen der Mitgliedschaft, die von der “normalen” Mitgliedschaft abweichen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass bestimmte Regelungen in der Satzung für diese Mitglieder abweichen. Sind solche Arten von Mitgliedschaften nicht in der Satzung festgelegt, gilt jedes Mitglied als “normales” oder ordentliches Mitglied und muss damit hinsichtlich etwaiger Fristen und des Mitgliedsbeitrages gleich behandelt werden.
Wie ihr die richtige Mitgliedsbeitragshöhe für euren Verein bestimmt, erfährst du in diesem Artikel zum Thema Mitgliedsbeitrag erheben. Von der Berechnung, über rechtliche Grundlagen bis hin zur erlaubten Häufigkeit, geben wir dir dort eine kompakte Übersicht.
Abschließend sind hier einige der wichtigsten Arten von Mitgliedschaften, die aus Sicht des Vereinsrechts erlaubt sind, aufgelistet:
Fördermitglieder nutzen die Anlagen und das Angebot des Vereins nicht wirklich aktiv, sondern fördern den Verein mehr in finanzieller Hinsicht. So entrichten sie zum Beispiel regelmäßig oder unregelmäßig den Mitgliedsbeitrag oder helfen mit Sach- oder Dienstleistungen aus. Fördermitgliedern kann durch die Satzung die aktive Teilnahme am Vereinsleben stark eingeschränkt werden.
Als auswärtiges Mitglied wird ein ordentliches Mitglied bei einem auswärtigen Verein bezeichnet, das laut Satzung die Einrichtungen des eigenen Vereins nutzen darf. Auswärtigen Mitgliedern kann durch die Satzung sogar die Teilnahme an Mitgliederversammlungen ermöglicht werden – das Stimm- oder Rederecht können sie aber nur in “ihrem” Verein ausüben.
Unter der Gastmitgliedschaft versteht man eine vollwertige, aber zeitlich befristete Mitgliedschaft in einem Gastverein. Diese ist dann sinnvoll, wenn die Tätigkeit im eigenen Verein auf bestimmte Zeit nicht ausführbar ist, was zum Beispiel bei Gastschülern der Fall ist. Die Gastmitgliedschaft unterscheidet sich von der auswärtigen Mitgliedschaft dadurch, dass ein Stimm- oder Rederecht grundsätzlich möglich ist.
Wie der Name schon sagt, werden durch die Ehrenmitgliedschaft langjährige und verdiente Mitglieder geehrt. Ehrenmitglieder werden meist vom Mitgliedsbeitrag befreit und können Veranstaltungen des Vereins kostenlos besuchen. Darüber hinaus können Ehrenvorsitzende ernannt werden, die unter anderem das Recht zur Versammlungsleitung ebenso wie das Recht zur Teilnahme an Vorstandssitzungen erhalten. Voraussetzung: Die Ehrenmitgliedschaft muss in der Satzung geregelt und vom Mitglied angenommen werden.
Mitgliedschaften für nur einen Tag sind erlaubt, wenn im Verein auch ordentliche und dauerhafte Mitglieder vorhanden sind.
Eine passive Mitgliedschaft nehmen vor allem ordentliche Mitglieder an, die sich zukünftig nicht mehr aktiv am nach außen gerichteten Vereinsleben beteiligen möchten – ein gutes Beispiel dafür ist die Seniorenmannschaft eines Fußballvereins. Meist zahlen diese Mitglieder einen geringeren Beitrag, haben aber Stimm- und Rederecht bei Mitgliederversammlungen.
Die lebenslange Mitgliedschaft gilt als besondere Form der passiven Mitgliedschaft. Sie unterscheidet sich nur dadurch, dass statt der laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge ein Einmalbetrag vom Mitglied zu zahlen ist. Hierfür gibt es eine schöne Tradition: Die Höhe des Beitrages orientiert sich am Gründungsjahr des jeweiligen Verein. Im Normalfall bekommen lebenslange Mitglieder das Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen ebenso wie das Stimm- und Rederecht.
Von der Jugendmitgliedschaft profitieren je nach Satzungsregelung in den meisten Fällen Personen bis zum vollendeten 18. oder 26. Lebensjahr. Sie bezahlen einen geringeren Mitgliedsbeitrag. Rechte und Pflichten können in der Satzung festgelegt werden – meist verfügen sie aber über kein Stimmrecht.
Probemitgliedschaften erlauben eingeschränkte Rechte und Pflichten für einen begrenzten Zeitraum. Sie kann zum Beispiel eingesetzt werden, um herauszufinden, ob sich ein neues Mitglied bewährt. Ist das der Fall, so kann sie jederzeit in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden.
So findet ihr neue Mitglieder
Der beste Aufnahmeantrag hilft nichts, wenn ihr keine aktiven neuen Mitglieder bekommt. Dazu müsst ihr offen und motiviert auf Personen zugehen. Wie ihr schnell und einfach neue Mitglieder finden könnt und wie ihr diese mit der richtigen Botschaft ansprecht, erfährst du in diesem Artikel zum Thema Mitglieder finden.