Stimmrechtübertragung bei der Vereinswahl: So geht`s richtig

Erfahrt in diesem Beitrag, wie ein Mitglied eines Vereins sein/ihr Stimmrecht bei der Vereinswahl an ein anderes Mitglied oder einen Vertreter abgeben kann.

Stimmrechte bei einer Vereinswahl übertragen

Als ordentliches Mitglied eines Vereins hast du das Recht, an der Vereinswahl teilzunehmen und deine Stimme abzugeben. Wenn du verhindert bist oder aus anderen Gründen dein Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen kannst, hast du die Möglichkeit, dein Stimmrecht an ein anderes Mitglied oder an einen Vertreter abzugeben. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie du dein Stimmrecht bei der Vereinswahl übertragen kannst und welche Möglichkeiten es gibt, deine Stimme abzugeben, wenn du nicht persönlich anwesend sein kannst.

Dieser Beitrag beahndelt die Stimmrechtübergabe – möchtest du mehr zur (Vorstands-)Wahl erfahren, dann wechsle zu diesem Beitrag.

Zwei Personen haben eine Besprechung zum Thema Vorstandswahl
Um den Verein mitzuprägen, ist es wichtig bei den wahlen dabei zu sein

Stimmrechtübertragung im Verein in der Praxis?

Wenn du als Mitglied eines Vereins dein Stimmrecht bei der Vereinswahl übertragen möchtest, gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten, wie du das tun kannst.

Eine Möglichkeit ist, dass du dein Stimmrecht an ein anderes Mitglied des Vereins abgibst. Es ist wichtig, dass du dem anderen Mitglied dein Stimmrecht ausdrücklich überträgst und dass dies schriftlich dokumentiert wird. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass deine Stimme auch tatsächlich abgegeben wird und dass es keine Missverständnisse gibt.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass du dein Stimmrecht an einen Vertreter abgibst. Dieser Vertreter kann entweder ein Vorstandsmitglied oder ein anderes Mitglied des Vereins sein, dem du dein Stimmrecht überträgst. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass die Übertragung schriftlich dokumentiert wird, damit es keine Missverständnisse gibt.

Wenn du dein Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen kannst, zum Beispiel weil du verhindert bist oder nicht im Land bist, kannst du auch eine schriftliche Stimmabgabe einreichen. Dies kann entweder direkt an den Vorstand oder an eine andere vom Verein benannte Person erfolgen. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass die Stimmabgabe schriftlich dokumentiert wird, damit sie bei der Wahl berücksichtigt werden kann.

Auf was müssen wir als Verein bei der Stimmrechtübertragung rechtlich aufpasssen?

Wenn du als Mitglied eines Vereins dein Stimmrecht bei der Vereinswahl übertragen möchtest, gibt es einige rechtliche Aspekte, auf die du achten solltest, um sicherzustellen, dass die Übertragung rechtlich wirksam ist:

Form
Die Übertragung deines Stimmrechts muss schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, dass die Übertragung von deiner Hand unterschrieben wird und dass die Person, an die du dein Stimmrecht überträgst, ebenfalls unterschreibt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Übertragung wirksam ist und dass es keine Missverständnisse gibt.
Zeitpunkt
Die Übertragung deines Stimmrechts muss vor der Vereinswahl erfolgen. Es ist wichtig, dass du dein Stimmrecht rechtzeitig überträgst, damit es bei der Wahl berücksichtigt werden kann.
Gültigkeit der Übertragung
Die Übertragung deines Stimmrechts ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterschrieben wurde. Es ist wichtig, dass du die Übertragung sorgfältig ausfüllst und sicherstellst, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind, damit sie rechtlich wirksam ist.
Beschränkungen
In manchen Vereinen gibt es möglicherweise Beschränkungen bei der Stimmrechtübertragung, zum Beispiel kann es vorgesehen sein, dass das Stimmrecht nur an bestimmte Personen übertragen werden darf. Es ist wichtig, dass du die Satzung des Vereins und die geltenden Gesetze überprüfst, um sicherzustellen, dass du dein Stimmrecht an eine zulässige Person überträgst.
Höchstzahl
Es gibt in der Regel eine Höchstzahl an Stimmrechten, die eine Person bei der Vereinswahl ausüben darf. Es ist wichtig, dass du die Satzung des Vereins und die geltenden Gesetze überprüfst, um sicherzustellen, dass du dein Stimmrecht an eine Person überträgst, die noch nicht die Höchstzahl an Stimmrechten ausübt.

Es ist wichtig, dass du dich an die geltenden Gesetze und die Satzung des Vereins hältst, wenn du dein Stimmrecht übertragen möchtest. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Übertragung rechtlich wirksam ist und dass sie bei der Wahl berücksichtigt wird.

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Wie soll die Stimmrechtübergabe in der Satzung geregelt sein?

In der Satzung des Vereins sollte geregelt sein, wie das Stimmrecht bei der Vereinswahl übertragen werden kann. Die nachfolgende Aufzählung hängt zum großen Teil mit jenen aus dem letzten Kapitel zusammen, wir möchten diese im Bezug auf die Satzung aber dennoch gesondert werähnen. Hier sind einige Punkte, die in der Satzung geregelt werden sollten:

  • Form der Übertragung: Die Satzung sollte festlegen, ob das Stimmrecht mündlich oder schriftlich übertragen werden kann und welche Angaben in der Übertragung enthalten sein müssen, damit sie rechtlich wirksam ist.
  • Zeitpunkt der Übertragung: Die Satzung sollte festlegen, bis wann das Stimmrecht übertragen werden muss, damit es bei der Wahl berücksichtigt werden kann.
  • Gültigkeit der Übertragung: Die Satzung sollte festlegen, wie lange die Übertragung des Stimmrechts gültig ist und ob sie für eine bestimmte Wahl oder für alle zukünftigen Wahlen gilt.
  • Höchstzahl an Stimmrechten: Die Satzung sollte festlegen, wie viele Stimmrechte eine Person bei der Vereinswahl ausüben darf.

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