Anleitung zur Vorstandswahl – in 7 Schritten zum neuen Vorstand

Der Vorstand – allen voran der vertretungsberechtigte Vorstand – gilt als das wichtige Organ im Verein und vertritt ihn nach außen. Wir erklären euch heute, wie ein Vorstand gewählt wird.

Gründe für die Durchführung einer Wahl im Verein

Da keine gesetzlichen Regelungen zur Amtsdauer eines Vereinsvorstandes gibt, legt ein Verein in seiner Satzung eine beliebige Amtszeit fest. Nach Ende dieser Zeit legt ein Vorstand sein Amt entweder nieder oder tritt zur Neuwahl an. Sicher ist jedoch, dass nach der festgelegten Periode eine turnusmäßige Vorstandswahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfindet. Und das ist auch schon der häufigste Grund für die Durchführung einer Wahl im Verein: Das reguläre Ende von Amtszeiten.

Vorstandsmitglieder können aber auch durch die Mitgliederversammlung abberufen werden oder aus persönlichen Gründen (zum Beispiel: Krankheit oder Umzug) ihr Amt niederlegen.

Unerwartet ausgeschiedene Vorstandsmitglieder können vorübergehend durch Kooptation ohne Neuwahl ersetzt werden, wenn es eine entsprechende Regelung in der Satzung gibt. Diese ist aber zeitlich beschränkt, weshalb das Ausscheiden eines Vorstandes immer zu einer Neuwahl für das betroffene Amt führt.

Neuwahlen werden in den meisten Fällen turnusmäßig – also in regelmäßigen zeitlichen Abständen – durchgeführt. Neu gewählte Vorstandsmitglieder sind erst nach der Eintragung beim Registergericht vertretungsberechtigt.

Zwei Personen haben eine Besprechung zum Thema Vorstandswahl
Als gewählter Vorstand muss man an einem Strang ziehen, um als Verein zu wachsen

Durchführung einer Wahl im Verein – die Rahmenbedingungen

Ohne einem Vorstand ist ein Verein handlungsunfähig – vor allem nach außen (zum Beispiel bei rechtlichen Angelegenheiten) als auch nach innen bei wichtigen Entscheidungen. Der Vorstand setzt um, was die Mitglieder beschließen. Im Normalfall findet die Neuwahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn ein Vorstand vorzeitig zurücktritt oder ausfällt. Was dann passiert, haben wir hier erklärt: Kooptation im Verein

Grundsätzlich gilt: Eine Wahl sollte immer fair und transparent ablaufen und alle Beteiligten – Wahlleiter, Kandidaten und stimmberechtigte Mitglieder – sollten die Chance haben, sich ausreichend vorzubereiten. Die Voraussetzungen dafür können zum Beispiel bei der Einladung zur Mitgliederversammlung geschaffen werden: Einladung zur Mitgliederversammlung

In diesem Artikel zeigen wir euch, wie ihr in 7 Schritten eine korrekte Vorstandswahl durchführt – und erklären euch alles, was ihr dabei beachten müsst.

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Wer darf wählen?

Das Vereinsrecht gibt hier keine wirklichen Einschränkungen – diese müssen also durch die Satzung des Vereins geregelt werden. Laut Vereinsrecht hat jedes Vereinsmitglied ein Stimmrecht – auch Fördermitglieder, Kinder und Jugendliche. Wenn dies nicht erwünscht ist, muss das in der Satzung entsprechend festgehalten sein.

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Wer darf gewählt werden?

Hier kommt es zu einer kleinen Überraschung – denn laut Vereinsrecht dürfen sogar Nicht-Vereinsmitglieder zum Vorstand gewählt werden. Deshalb empfehlen wir euch, das unbedingt durch einen entsprechenden Absatz in der Satzung auszuschließen. Die Wahl eines Nicht-Vereinsmitgliedes macht nur dann Sinn, wenn Qualifikationen erforderlich werden, die im Verein nicht vorhanden sind.

Folgende drei Voraussetzungen für neue Vorstandsmitglieder solltet ihr unbedingt in der Satzung festlegen:

  • Volljährigkeit
  • Mindestens 3 Jahre Zugehörigkeit zum Verein
  • Mitglied im Verein

7 Schritte Ablauf/Checkliste zur Vereinswahl

Hier hast du kurz zusammengefasst die wichtigsten 7 Schritte für die Vereinswahl:

Schritt 1 – Nominierung eines Wahlleiters oder Wahlausschusses

Grundsätzlich gilt, dass der Vorstand eine Wahl leitet. Wenn dieser aus mehreren Mitgliedern besteht, ist der Vorstandsvorsitzende zuständig. Daraus ergibt sich aber ein kleines Dilemma: Denn tritt der aktuelle Vorstand selbst zur Wahl an, wird dadurch eventuell das Wahlergebnis in ein schlechtes Licht gerückt.

Sinnvoll ist es deshalb, dass der Vorstand verzichtet und ein möglichst unparteiischer Wahlleiter oder im Falle eines großen Vereins ein Wahlausschuss bestimmt wird. Dafür ist entweder der Vorstand oder die Mitgliederversammlung zuständig. Der Wahlleiter bzw. der Wahlausschuss kümmert sich dann um die organisatorischen Angelegenheiten bei der Neuwahl.

Schritt 2 – Das Wählerverzeichnis

Der Wahlleiter bzw. der Wahlausschuss ist dafür zuständig, ein Wählerverzeichnis zu erstellen oder das bestehende zu aktualisieren. Dazu wird überprüft, welche Personen auf Basis der Satzung stimmberechtigt sind. Sollten in der Satzung keine anderen Regelungen festgelegt sein, darf jedes Mitglied Wahlkandidaten vorschlagen – und dabei auch sich selbst nominieren.

Im Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten mit Name und Adresse festgehalten. Wird ein altes Wählerverzeichnis aktualisiert, so müssen neue Mitglieder eingefügt und ausgeschiedene Mitglieder entfernt werden. Außerdem muss der Wahlleiter/Wahlausschuss die Korrektheit und Aktualität der angegebenen Daten überprüfen. Übrigens: Auch der aktuelle Vorstand wird im Wählerverzeichnis angeführt.

Schritt 3 – Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss frist- und formgerecht abgeschickt werden. Alle Voraussetzungen dafür sind in der Satzung festgelegt. Der wichtigste Punkt ist, dass ihr die Vorstandswahl als eigenen Tagesordnungspunkt in der Einladung niederschreibt, damit jedes Mitglied die Chance hat, sich ausreichend vorzubereiten.

Die wichtigsten Fakten zur Einladung zur Mitgliederversammlung haben wir hier für euch zusammengefasst: Einladung zur Mitgliederversammlung

Schritt 4 – Die Stimmzettel

Für eine geheime oder schriftliche Wahl müsst ihr Stimmzettel zur Verfügung stellen. Die Inhalte dieser Zettel müssen entsprechend der Satzung aufbereitet werden. Jeder Kandidat muss am Stimmzettel gleich dargestellt werden – die Reihenfolge könnt ihr aber rein zufällig bestimmen.

Schritt 5 – Durchführung der Wahl im Verein

Das Wahlverfahren und die Form der Stimmabgabe wird durch die Satzung festgelegt. Üblich im Verein ist eine so genannte Persönlichkeitswahl, bei welcher der Kandidaten eine relative Mehrheit der Stimmen der Mitglieder brauchen. Das bedeutet: mehr als 50 %. Wer diese Stimmanzahl erhält, gilt als gewählt.

Wie sich bereits erahnen lässt, erfolgt diese Wahl sehr offen – eine geheime Abstimmung ist aber ebenfalls möglich.

Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden gleichgesetzt mit dem Nicht-Erscheinen eines Mitglieds und deshalb nicht berücksichtigt.

Schritt 6 – Die Stimmauszählung

Am Ende der Wahl erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Verkündung des Ergebnisses. Sollte kein Kandidat die geforderte Mehrheit erreichen, wird eine Stichwahl zwischen den führenden Wahlkandidaten durchgeführt.

Schritt 7 – Annahme des Wahlergebnisses

Im 7. und letzten Schritt müssen die gewählten Vorstandsmitglieder das Ergebnis anerkennen bzw. annehmen. Hilfreich ist es, bereits vorher mit aussichtsreichen Kandidaten zu sprechen, um hier organisatorischen Mehraufwand zu vermeiden.

Wichtig: Durch den Wahlleiter bzw. den Wahlausschuss muss unbedingt ein Protokoll (Infos zum Protokoll samt Vorlage) zur Abstimmung erstellt werden. Darin wird die Art und das Verfahren ebenso wie das Ergebnis, die neu gewählten Vorstände und die Annahme der Wahl festgehalten. Damit das Dokument rechtskräftig wird, wird es von der Wahlleitung unterschrieben und dem Registergericht vorgelegt.

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