Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag im Verein, der seit 2021 840 Euro pro Person und Jahr beträgt. Um diesen als Verein auszustellen ist jedoch einiges zu beachten. Dieser Beitrag hilft euch in aller Kürze das wichtigste zu verstehen.
Gemeinnützige Vereine haben durch die Ehrenamtspauschale die Möglichkeit, die ehrenamtlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder mit einem Freibetrag von 840 Euro pro Person und Jahr wertzuschätzen. Für den ausgezahlten Betrag fallen weder beim Verein noch beim Mitglied Steuern an. Natürlich hängt dies auch mit der finanziellen Lage des Vereins zusammen, denn ist kein Geld vorhanden, kann auch nichts ausgezahlt werden.
Diese Grenze gilt für alle nebenberuflichen Tätigkeiten in gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Vereinen. Welche Voraussetzungen es für eine durch das Finanzamt festgestellte Gemeinnützigkeit gibt, erfährst du in diesem Beitrag: Gemeinnützigkeit Deutschland
Damit Mitglieder die Ehrenamtspauschale erhalten ist keine zusätzliche Vermerkung in der Satzung erforderlich – beim Vereinsvorstand hingegen schon. Denn damit der Vorstand eine finanzielle „Wertschätzung“ erhalten darf, muss das Vergütungsverbot in der Satzung aufgehoben werden.
Nachfolgend möchten wir auf die Voraussetzungen, die für die Auszahlung der Ehrenamtspauschale nötig ist, eingehen:
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Die Ehrenamtspauschale gilt in Deutschland als private Einnahme und muss als solche auch in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Dabei unterscheiden man in Selbstständige und Unselbstständige Empfänger der Ehrenamtspauschale. Folgendes ist bei der Unterscheidung zu beachten:
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In der Praxis ist es durchaus üblich, dass sich das ehrenamtliche Engagement einzelner Personen auf unterschiedliche Bereiche bezieht. Dafür gibt es meist einfache Lösungen, die man jedoch zuvor formal wissen muss, um am Ende des Jahres nicht aus den steuerbefreiten Grenzen zu fallen. Nachfolgende gängigen drei Szenarien möchten wir euch daher näher erläutern:
Bitte beachtet, dass dieser Beitrag als eine Erstinformation zum genannten Thema zu sehen ist. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch übernimmt er eine Haftung für Richtigkeit der Informationen. Dieser Beitrag kann in keinster Weise eine professionelle Rechtsberatung ersetzen und jede Person, die sich ernsthaft mit dem Thema der Ehrenamtspauschale in einem Verein auseinandersetzt, sollte zu gegebener Zeit einen Rechtsexperten konsolidieren.
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