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Fördervereine erhalten in Deutschland eine zunehmend wertvolle Rolle, denn meist reicht das eigene Geld und das der öffentlichen Hand im Verein nicht mehr aus. Dieser Beitrag hilft euch das Konzept der Fördervereine zu verstehen.
Von einem Förderverein spricht man in Deutschland, wenn dieser zum Ziel hat, durch das Sammeln von Geldern eine andere Organisation finanziell zu unterstützen. Das bedeutet, dass der Zweck des Fördervereins darin besteht, z.B. einem anderen Verein mit Spenden(-geldern) zu unterstützen. Deswegen wird dieser umgangssprachlich auch gerne Spendensammlerverein genannt.
Maßnahmen, die diesen Zweck der Finanzmittelbeschaffung fördern, werden dabei akzeptiert. Das beginnt bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden und reicht bis hin zu Benefits-Veranstaltungen und Events. Dabei kann auch ein wirtschaftlicher Zweckbetrieb erfolgen. Die Einnahmen des wirtschaftlichen Betriebs dürfen jedoch jene des ideellen Betriebs nicht übersteigen. Steuerrechtlich unterscheiden sich Fördervereine nur in einem Punkt von „normalen“ Vereinen. Dies wird in §58 der AO in Abs. 1 behandelt.
Dabei heißt es inhaltlich übersetzt, dass der Förderverein sämtliche Vermögenswerte an einen anderen Verein steuerbegünstigt zuwenden darf, dies als Zweck des Fördervereins erlaubt ist, beide Vereine jedoch eine Steuerbegünstigung vorweisen müssen. Die Mittelweitergabe ist in der Satzung des Fördervereins festzulegen.
Informationen zur Gemeinnützigkeit eines Vereins und der Gründung eines Vereins in Deutschland findet ihr in den verlinkten Beiträgen.

Wie der Name bereits andeuten lässt, handelt es sich bei dieser Art des Fördervereins um eine reine wirtschaftliche Abwicklung über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Einen großen Vorteil spielt die Tatsache, dass man im Falle der Gemeinnützigkeit an die Spendengeber eine Spendenquittung ausstellen kann. Was du über das Thema der Spenden wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag – der Verein und seine Spenden.
Wie bereits erwähnt, darf ein Förderverein sehr wohl wirtschaftliche Hilfsbetriebe wie Veranstaltungen, Gala-Dinner, kostenpflichtiges Kursangebot und Konzerte austragen. Dies muss natürlich im Zusammenhang mit dem Zweck stehen und darf auch die Einnahmen aus dem ideellen Betrieb nicht übersteigen. Dabei macht es Sinn, wenn man sich thematisch im Bereich des zu fördernden Vereins ansiedelt. Fördert man z.B. mit seinem Förderverein einen gemeinnützigen Behindertenverein, so könnte ein Benefit-Konzert Bands mit Menschen mit Beeinträchtigung eine Bühne geben. Oder kostenpflichtige Kurse/Vorträge zur Aufklärung eines bestimmten Themas.
Egal, um welche Art des Fördervereines es sich handelt es ist wichtig die Gemeinnützigkeit bereits vor der Gründung tief in der Satzung zu verankern. Dabei ist zu beachten, dass man nicht unter den in §42 der AO in Abs. 2 definierten Gestaltungsmissbrauch fällt. Also, dass man den Förderverein nur gründet, damit man höhere Freigrenzen und Steuervorteile hat.
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Ein Förderverein gibt euch in der Mittelweitergabe eine gewisse Erleichterung. Denn wie eingangs erwähnt ist der Zweck die Weitergabe von Mitteln. Diese beschränken sich aber nicht auf eine Geldspende, sondern können ebenso Sachspenden, Übernahme von Gehältern und Darlehen beinhalten.
Sonderform: Im Falle von an den Verein geliehene Sachspenden, haben sowohl der Förderverein als auch der geförderte Verein einen Nutzen. Bei finanziellen Schwierigkeiten hat der geförderte Verein keine finanziellen Verpflichtungen der Leihgeräte an Gläubiger und der Förderverein kann auch weiterhin mit der Leihspende den verein unterstützen. Denn nichts ist für einen Verein, der in finanzielle Notlage geraten ist, schlimmer als ihm auch noch das Equipment zu pfänden.
Weiters ist der Auftritt eines Fördervereins auch ein ganz anderer. Menschen, die Spenden und Mitgliedsbeiträge einem Förderverein geben, wollen oft genau dies machen, mit dem Gedanken, dass das Geld in guten Händen ist. Ohne wirklich im Vereinsgeschehen oder der jeweiligen Organisation zugehörig zu sein. In etwas so bei einem Benefits-Konzert: „Tue Gutes und sprich darüber bzw. lass dich sehen.“ So etwas ist mit einem Förderverein authentischer umzusetzen.
Neben den ganzen Vorteilen sollte beachtet werden, dass ein Förderverein natürlich auch verwaltungstechnische Aufgaben mit sich zieht. Bei all den Vorteilen besteht der Förderverein genauso aus einer Satzung, einem Vorstand und einer Mitgliederversammlung. Eine Steuererklärung und ordnungsgemäße Buchführung gehören ebenso dazu. Bitte diesen verwaltungstechnischen Aufwand nicht unterschätzen.
Die Gründung eines Fördervereins unterscheidet sich im Wesentlichen nicht sehr von der Gründung eines gewöhnlichen Vereins. Wir haben zum Prozess der Gründung bereits einen Beitrag verfasst, in diesem stehen die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Nachfolgend wollen wir auf ein paar kleinere Adaptierungen bei der Gründung eingehen:
Wie in der Satzung eines jeden gemeinnützigen Vereins, ist auch bei einem Förderverein ein besonderes Augenmerk auf den Vereinszweck und die Mittelverwendung zu legen. Das bedeutet, dass genau definiert werden muss, wie man an die Geldmittel kommt und wie diese eingesetzt werden sollen. Die hierfür wichtigsten Informationen stehen im BGB in §§ 56 – 59.
Dabei empfiehlt es sich mit seinem ansässigen Finanzamt frühzeitig auszutauschen, damit man nach der Gründung nicht draufkommt, dass die Satzung den Formalkriterien der Gemeinnützigkeit nicht entspricht. Denn für eine Satzungsänderung wäre wieder eine Mitgliederversammlung samt Abstimmung notwendig.
Dies ist natürlich kein muss, doch hat vor allem vermögenstechnische und haftungstechnische Vorteile für den Vorstand und seine Mitglieder. Einen eigetragenen Verein erkennt man durch das Kürzel e.V. und dieser ist ab Eintragung eine eigenständige juristische Person. Daher sollte durchaus in Erwägung gezogen werden, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
Um den Förderverein ins Vereinsregister eintragen zu lassen ist die aktuelle Satzung, das Gründungsprotokoll (Infos zum Protokoll samt Vorlage) und die notariell beglaubigte Unterschrift des gesamten Vorstandes notwendig. Außerdem muss ein e.V. aus mindestens sieben Mitgliedern (Liste mit abgeben) bestehen. All dies muss beim Amtsgericht abgegeben werden. Der Prozess der Bestätigung kann mehrere Wochen dauern. Danach musst du mit dem Registerauszug das zuständige Finanzamt informieren.
Bitte beachtet, dass es von Vorteil sein kann, beim zuständigen Finanzamt nach der Gründung die Gemeinnützigkeit bestätigen zu lassen. Denn in manchen Bundesländern entfällt somit die Entrichtungsgebühr für die Eintragung ins Vereinsregister. Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschriften fallen jedoch in jedem Fall an.
Die Gründung eines Fördervereins ist idR ein finanziell geringer Aufwand. Kosten fallen bei der Eintragung ins Vereinsregister und bei der notariellen Beglaubigung der Unterschriften an.
Dies kann schwer pauschal gesagt werden, jedoch kann der verwaltungstechnische Aufwand durchaus mit einem gewöhnlichen Verein gleichgesetzt werden. Gerade im Fall der Gemeinnützigkeit müssen gegenüber dem Finanzamt regelmäßig die steuerlichen Themen nachgewiesen werden.
Nein, dafür braucht man die Erlaubnis einer Spendenbescheinigung und die hängt wiederrum mit der Gemeinnützigkeit und der Bestätigung durch das Finanzamt zusammen. Mehr dazu findet ihr in unserem Beitrag zur Spendenbescheinigung.