Fördervereine erhalten in Deutschland eine zunehmend wertvolle Rolle, denn meist reicht das eigene Geld und das der öffentlichen Hand im Verein nicht mehr aus. Dieser Beitrag hilft euch das Konzept der Fördervereine zu verstehen.
Von einem Förderverein spricht man in Deutschland, wenn dieser zum Ziel hat, durch das Sammeln von Geldern eine andere Organisation finanziell zu unterstützen. Das bedeutet, dass der Zweck des Fördervereins darin besteht, z.B. einem anderen Verein mit Spenden(-geldern) zu unterstützen. Deswegen wird dieser umgangssprachlich auch gerne Spendensammlerverein genannt.
Maßnahmen, die diesen Zweck der Finanzmittelbeschaffung fördern, werden dabei akzeptiert. Das beginnt bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden und reicht bis hin zu Benefits-Veranstaltungen und Events. Dabei kann auch ein wirtschaftlicher Zweckbetrieb erfolgen. Die Einnahmen des wirtschaftlichen Betriebs dürfen jedoch jene des ideellen Betriebs nicht übersteigen. Steuerrechtlich unterscheiden sich Fördervereine nur in einem Punkt von „normalen“ Vereinen. Dies wird in §58 der AO in Abs. 1 behandelt.
Informationen zur Gemeinnützigkeit eines Vereins und der Gründung eines Vereins in Deutschland findet ihr in den verlinkten Beiträgen.
Egal, um welche Art des Fördervereines es sich handelt es ist wichtig die Gemeinnützigkeit bereits vor der Gründung tief in der Satzung zu verankern. Dabei ist zu beachten, dass man nicht unter den in §42 der AO in Abs. 2 definierten Gestaltungsmissbrauch fällt. Also, dass man den Förderverein nur gründet, damit man höhere Freigrenzen und Steuervorteile hat.
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Ein Förderverein gibt euch in der Mittelweitergabe eine gewisse Erleichterung. Denn wie eingangs erwähnt ist der Zweck die Weitergabe von Mitteln. Diese beschränken sich aber nicht auf eine Geldspende, sondern können ebenso Sachspenden, Übernahme von Gehältern und Darlehen beinhalten.
Weiters ist der Auftritt eines Fördervereins auch ein ganz anderer. Menschen, die Spenden und Mitgliedsbeiträge einem Förderverein geben, wollen oft genau dies machen, mit dem Gedanken, dass das Geld in guten Händen ist. Ohne wirklich im Vereinsgeschehen oder der jeweiligen Organisation zugehörig zu sein. In etwas so bei einem Benefits-Konzert: „Tue Gutes und sprich darüber bzw. lass dich sehen.“ So etwas ist mit einem Förderverein authentischer umzusetzen.
Neben den ganzen Vorteilen sollte beachtet werden, dass ein Förderverein natürlich auch verwaltungstechnische Aufgaben mit sich zieht. Bei all den Vorteilen besteht der Förderverein genauso aus einer Satzung, einem Vorstand und einer Mitgliederversammlung. Eine Steuererklärung und ordnungsgemäße Buchführung gehören ebenso dazu. Bitte diesen verwaltungstechnischen Aufwand nicht unterschätzen.
Die Gründung eines Fördervereins unterscheidet sich im Wesentlichen nicht sehr von der Gründung eines gewöhnlichen Vereins. Wir haben zum Prozess der Gründung bereits einen Beitrag verfasst, in diesem stehen die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Nachfolgend wollen wir auf ein paar kleinere Adaptierungen bei der Gründung eingehen:
Wie in der Satzung eines jeden gemeinnützigen Vereins, ist auch bei einem Förderverein ein besonderes Augenmerk auf den Vereinszweck und die Mittelverwendung zu legen. Das bedeutet, dass genau definiert werden muss, wie man an die Geldmittel kommt und wie diese eingesetzt werden sollen. Die hierfür wichtigsten Informationen stehen im BGB in §§ 56 – 59.
Dabei empfiehlt es sich mit seinem ansässigen Finanzamt frühzeitig auszutauschen, damit man nach der Gründung nicht draufkommt, dass die Satzung den Formalkriterien der Gemeinnützigkeit nicht entspricht. Denn für eine Satzungsänderung wäre wieder eine Mitgliederversammlung samt Abstimmung notwendig.
Dies ist natürlich kein muss, doch hat vor allem vermögenstechnische und haftungstechnische Vorteile für den Vorstand und seine Mitglieder. Einen eigetragenen Verein erkennt man durch das Kürzel e.V. und dieser ist ab Eintragung eine eigenständige juristische Person. Daher sollte durchaus in Erwägung gezogen werden, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
Um den Förderverein ins Vereinsregister eintragen zu lassen ist die aktuelle Satzung, das Gründungsprotokoll (Infos zum Protokoll samt Vorlage) und die notariell beglaubigte Unterschrift des gesamten Vorstandes notwendig. Außerdem muss ein e.V. aus mindestens sieben Mitgliedern (Liste mit abgeben) bestehen. All dies muss beim Amtsgericht abgegeben werden. Der Prozess der Bestätigung kann mehrere Wochen dauern. Danach musst du mit dem Registerauszug das zuständige Finanzamt informieren.
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