Abgabe der Steuererklärung im Verein Deutschland

Hier erklären wir dir alles zur Abgabe der Steuererklärung im Verein – steuerliche Fristen für Vereine, Einnahmen und Ausgaben im Verein und die Risiken beim Versäumnis der Steuererklärung.

Sind wir zur Abgabe der Steuererklärung im Verein verpflichtet?

Grundsätzlich muss jeder Verein nach der Gründung beim Finanzamt gemeldet werden. Dort wird er registriert und bekommt sowohl eine Steuernummer als auch entsprechende Steuerformulare zugewiesen. Diese Registrierung ist unabhängig von den Einnahmequellen und der Höhe der Einnahmen verpflichtend.

Sobald euer Verein umsatzsteuerpflichtig wird, müsst ihr außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Wann das notwendig wird, liest du in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer im Verein.

Möchtest du mehr über das Thema Vereine und Steuern in Deutschland erfahren, dann lies dir gerne den Beitrag durch. Dort findest du eine Erste Schritte Anleitung zum Thema Steuern, die wichtigsten Begrifflichkeiten erklärt und alles über die Meldepflicht.

So wirkt sich die Gemeinnützigkeit im Verein aus

Gilt euer Verein als gemeinnützig, so können sich daraus besondere Vorteile hinsichtlich der Besteuerung ergeben. Zum Beispiel sind Einsparung bei der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer möglich. Ob euer Verein gemeinnützig ist, erfahrt ihr in diesem Artikel zur Gemeinnützigkeit im Verein.

Welche Vorteile sich konkret ergeben können, haben wir in unserem Artikel zur Umsatzsteuer im Verein zusammengefasst. Diesen haben wir euch bereits im letzten Abschnitt verlinkt.

Verzweifelter Kassier beim Verein bei der Abgabe der Steuererklärung
Verzweifel nicht bei der Steuererklärung im Verein – arbeite dich strukturiert durch

Vereine und das Finanzamt – wer ist zuständig für die Erfüllung steuerlicher Pflichten?

Der gesetzliche Vertreter eines eingetragenen Vereins ist der Vereinsvorstand – und genau deshalb ist dieser auch dafür verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärung im Verein. Achtung: Jeder einzelne Vertreter ist verantwortlich für die Erfüllung von allen steuerlichen Pflichten.

Zu diesen wird unter anderem gezählt:

  • Die Einhaltung steuerlicher Fristen für Vereine
  • Die Pflicht zur Buchführung
  • Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
  • Verpflichtung zur korrekten Abführung der Lohnsteuer
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Pünktliche Abgabe von Steuern

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Steuerliche Fristen im Verein

Wird euer Verein als gemeinnützig eingestuft, so gibt es unter den steuerlichen Fristen im Verein eine einzige sehr wichtige, die ihr immer wieder einhalten müsst: Alle drei Jahre müsst ihr dem Finanzamt belegen, dass die Einstufung als gemeinnütziger Verein noch immer gerechtfertigt ist – und zwar zum 31. Juli des jeweiligen Jahres.

Aber Vorsicht – denn es gibt so ein paar Grenzen, bei denen ihr in unterschiedlichem Ausmaß steuerpflichtig werdet. Diese sind:

  • Gewerbesteuerpflicht bei mehr als 35.000 € an Einnahmen
  • Körperschaftssteuerpflicht bei jährlichen Einnahmen von 35.000 € und einem Gewinn von mehr als 5.000 €
  • Umsatzsteuerpflicht bei einem Vorjahresumsatz von 22.000 €, wenn ihr im laufenden Jahr mehr als 50.000 € einnehmen werdet. Ab diesem Zeitpunkt seid ihr zur Abgabe einer Steuererklärung im Verein verpflichtet. Was sonst noch auf euch zukommt, erfahrt ihr in unserem Artikel zur Umsatzsteuer im Verein.

Musterdokumente für Vereine

Wenn ihr rechtlich auf Nummer sicher gehen wollt, dann empfehlen wir euch unser Rechtsdokumente mit 5 ausgearbeiteten Rechtsvorlagen zu Vorstandsthemen im Verein.

Ihr bekommt damit folgende wertvolle Vorlagen und Checklisten:

  • Vorlage Geschäftsordnung Vorstand
  • Checkliste zum Vorstandswechsel
  • Vorlage Vorstandsrücktritt
  • Vorlage Protokoll Vorstandssitzung
  • Anmeldung des Vorstandswechsel beim Registergericht
Dokumentenvorlagen vom Vereinsexperten
Weiter zu den Vorlagen

Welche Dokumente sind abzugeben?

Folgende Vereine müsst ihr dem Finanzamt unbedingt abgeben:

  • Nachweise zu Einnahmen und Ausgaben im Verein
  • Spendenbescheinigungen
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • Gemeinnützigkeitsnachweis
  • Einnahmenüberschussrechnung bei einem Umsatz von weniger als 35.000 €
  • Sobald Buchführungspflicht vorliegt: eine fehlerfreie Bilanz
  • Beschäftigt ihr im Verein Arbeitnehmer, so ist zudem eine Lohnsteuerbescheinigung abzugeben.

Abgabe der Steuererklärung im Verein – darauf müsst ihr aufpassen

Wie bereits erwähnt, werden gemeinnützige Vereine nur alle drei Jahre hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Vergünstigungen überprüft. Bis die jeweilige Verpflichtung eintritt, ist ein Verein aber nicht verpflichtet, eine Steuererklärung oder die Erklärung zur Körperschaftssteuer abzugeben.

Diese Erleichterung entfällt aber sofort, sobald der Verein steuerpflichtig wird – also die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschreitet. Ab diesem Zeitpunkt ist er zur Abgabe der Steuererklärung im Verein verpflichtet.

Diese Vorteile ergeben sich für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine müssen keine Körperschaftsteuererklärung abgeben, solange ihre Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die jährliche Grenze von 35.000 Euro nicht überschreiten. Stattdessen wird der Verein alle drei Jahre vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Gem-1-Erklärung abzugeben, um die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.

Wie ein wirtschaftliches Unternehmen profitiert auch ein gemeinnütziger Verein von der steuerfreien Umsatzgrenze von 35.000 Euro für die Gewerbesteuer. Selbst wenn der Verein mit Gewinnabsicht geführt wird, ist keine Gewerbesteuer abzugeben, solange die Umsätze diese Grenze nicht überschreiten.

Bei der Umsatzsteuer sind alle gleich. Sobald der Verein durch unternehmerisches Handeln Einnahmen erzielt, muss er für die jeweiligen Leistungen eine Mehrwertsteuer einnehmen und diese an das Finanzamt abgeben. Solche Einnahmen ergeben sich zum Beispiel aus dem Vertrieb von Fanartikeln oder beim Verkauf von Speisen und Getränken in der Vereinskantine.

Abschließende Information

Das Thema Steuern in Vereinen ist ein sehr umfangreiches und jeder Verein, der sich damit befasst sollte sich auch professionelle Hilfe suchen. Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das möchten wir hier nochmal erwähnen.

Wir von Vereinsplaner haben keine steuerrechtliche Ausbildung und geben daher keine steuerliche Empfehlung oder Einschätzung für einzelne Vereine. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht Vereine mit Informationen zu einzelnen Themen zu unterstützen und ihnen bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.

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